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Amtliche Publikation: CHF 150‘000.00 inkl. MWST, Gewässerunterhalt 2026

8. Mai 2026

In Anwendung von § 103 Gemeindegesetz hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene
Ausgabe bewilligt:

CHF 150‘000.00 inkl. MWST, Gewässerunterhalt 2026

  • Forholzweidbach, öffentliches Gewässer Nr. 2802
  • Pfaffenholzbach, öffentliches Gewässer Nr. 2761
  • Beizibach, öffentliches Gewässer Nr. 2845
  • Lochbach, öffentliches Gewässer Nr. 2844 – Abschnitt unterhalb SBB-Durchlass
  • Lochbach, öffentliches Gewässer Nr. 2844 – Abschnitt Neutal
  • Diezikonerbach, öffentliches Gewässer Nr. 2584 – Abschnitt Brücke zum Bannholz
  • Schürlibach, öffentliches Gewässer Nr. 2794 – Abschnitt, Im Rigi 22

Der Beschluss liegt vom 8. bis 13. Mai 2026, während der ordentlichen Öffnungszeiten, im Gemeindehaus Wald, Einwohnerkontrolle, 8636 Wald, zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Stempel Amtliche Publikation