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Aktionärsgemeinden GZO AG Spital Wetzikon: Aktionärsgemeinden beschliessen Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 23. März 2026 haben die 12 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon einstimmig die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken beschlossen. Voraussetzung für die Umsetzung der Kapitalerhöhung bleibt, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen und das Nachlassgericht diesen bestätigt.
Die verbindlichen Zeichnungszusagen der Aktionärsgemeinden werden bei einem Treuhänder (sog. Escrow Agent) hinterlegt werden. Kommt der Nachlassvertrag zustande, werden diese Zeichnungsscheine der GZO AG ausgehändigt und der Verwaltungsrat der GZO AG kann das versprochene Kapital entsprechend abrufen. Damit sind mindestens 46.9 Millionen Franken von den benötigten 50 Millionen Franken gesichert. Über die Zusatzkredite für die verbleibenden 3.12 Millionen Franken wird im Juni 2026 in den Aktionärsgemeinden entschieden.
Sanierungsplan auf Kurs
Die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken ist ein zentrales Element im Sanierungskonzept der GZO AG. «Mit dem frischen Geld legen die Gemeinden die Basis für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.
Die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken erlaubt es der GZO AG, die aktuell vorhandene Liquidität für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern einzusetzen. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung machen die GZO AG wieder handlungsfähig und sichern die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb sowie bauliche Massnahmen im Rahmen des Rohbaus+. Die GZO AG arbeitet derzeit an der Finalisierung des Nachlassvertrags. Mit Einladung zur für Mitte Mai geplanten Gläubigerversammlung werden die Gläubiger über das Angebot der GZO AG informiert.