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Amtliche Publikation: Betriebsreglement Tagesstrukturen Wald ZH

10. Februar 2026

Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Das Betriebsreglement Tagesstrukturen (Krippe & Hort) wird abgenommen und ab 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt (unter Vorbehalt allfälliger Rekurse aufgrund der amtlichen Publikation).
  2. Die Bestimmungen dieses Reglements sind schrittweise und nach organisatorischen Möglichkeiten umzusetzen. Die vollständige Umsetzung hat spätestens bis zum 31. Dezember 2027 zu erfolgen (Art. 40 des Betriebsreglements).

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat (Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil) innert 30 Tagen Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt.

Der Beschluss liegt vom 10. Februar bis 11. März 2026, während der ordentlichen Öffnungszeiten, in der Schulverwaltung, Rütistrasse 13, 8636 Wald, zur Einsicht auf.

Schulpflege Wald ZH

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Betriebsreglement Tagesstrukturen Wald vom 4. Dezember 2025 (PDF, 339 kB) Download 0 Betriebsreglement Tagesstrukturen Wald vom 4. Dezember 2025