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Amtliche Publikation: Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025
Die Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung von Budget und Steuerfuss 2026, Zustimmung
2. Teilrevision der Polizeiverordnung (Initiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk»), Zustimmung
3. Teilrevision der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen, Zustimmung
4. Kunstrasenspielfeld und Bachverlegung Kreditabrechnung, Zustimmung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt im Gemeindehaus (Präsidialabteilung) zur Einsicht auf und ist auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet.
Gemeinderat Wald ZH
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