Inhalt

Amtliche Publikation Reformierte Kirchgemeinde: Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2025

9. Dezember 2025

Reformierte Kirchgemeinde Wald

Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2025

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

 

1. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 22. Juni 2025 wird genehmigt.


2. Das Budget 2026 wird genehmigt.


3. Der Steuerfuss wird auf 14% (Vorjahr 14%) des einfachen Gemeindesteuerertrags festgesetzt.

 

Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Präsidentin Carola Heller, Brütten 1, 8496 Steg im Tösstal, folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

  • Wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit c sowie d § 21 a und § 22 Abs 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§19 Abs 1 lit. a und d in Verbindung mit § 19b Abs 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Das Protokoll liegt ab Freitag, 12. Dezember 2025 im Sekretariat der Ref. Kirchgemeinde, Sanatoriumstrasse 20, während 30 Tagen auf. Öffnungszeiten jeweils Dienstag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

Reformierte Kirchenpflege Wald ZH