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Amtliche Publikation: Ankündigung Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025

7. November 2025

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Wald ZH werden zur Gemeindeversammlung eingeladen auf

Dienstag, 9. Dezember 2025, 20:00 Uhr, Reformierte Kirche, Tösstalstrasse 6, Wald ZH.

Folgende Geschäfte werden behandelt:

  1. Genehmigung des Budgets sowie des Steuerfusses 2026
  1. Teilrevision der Polizeiverordnung (Initiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk»)
  1. Teilrevision der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebV SEVO)
  1. Kunstrasenspielfeld und Bachverlegung; Kreditabrechnung
  1. Allfällige Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz

Die Akten liegen im Gemeindehaus, Präsidialabteilung, zur Einsicht auf. Der Beleuchtende Bericht mit den detaillierten Anträgen und den Stellungnahmen der Rechnungsprüfungskommission kann auf wald-zh.ch/gv heruntergeladen oder ebenfalls im Gemeindehaus eingesehen werden. Gerne senden wir Ihnen den Beleuchtenden Bericht auch zu. Bestellung: Telefon 055 256 52 77 oder gemeinde@wald-zh.ch.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wald ZH

 

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