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Amtliche Publikation: Verwaltungsrechtlicher Vertrag Unterschutzstellung
Verwaltungsrechtlicher Vertrag Unterschutzstellung Objekt Vers.-Nr. 241, Niederholz 1, Grundstück Kat.-Nr. 8918, Genehmigung, Wald
Angaben zur Meldung:
Der Gemeinderat Wald hat am 20. Oktober 2025 beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag betreffend Unterschutzstellung Objekt Vers.-Nr. 241, Niederholz 1, auf dem Grundstück Kat. Nr. 8918 in Wald wird genehmigt.
Gemeinderat Wald
Einsichtnahme:
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Wald, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, Bauabteilung, 2. Stock, zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf.
Rechtliche Hinweise:
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG). Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung (Grundeigentümerin) bzw. der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30.11.2025
Zugehörige Objekte
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