Inhalt
Amtliche Publikation: CHF 125'000.00, Sanierung Kanalisationsleitung, Abschnitt Winkelstrasse bis Pumpwerk Diemberg
In Anwendung von § 103 Gemeindegesetz hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt:
CHF 125'000.00, Sanierung Kanalisationsleitung, Abschnitt Winkelstrasse bis Pumpwerk Diemberg
Der Beschluss liegt vom 28. Oktober bis 1. November 2025, während der ordentlichen Öffnungszeiten, im Gemeindehaus Wald, Abteilung Infrastruktur (2. Stock), 8636 Wald, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Wald ZH