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Betreibungsamtliche Steigerung

3. Oktober 2025

Gemeindeammann- und Betreibungsamt Rüti

Breitenhofstrasse 30      8630 Rüti      Tel. 055 251 32 50      Postkonto 80-66150-1

 

Freiwillige öffentliche Grundstückversteigerung

Das Gemeindeammannamt Rüti ZH wird angewiesen, die nachstehenden Grundstücke nach den Vorschriften von Art. 229 ff OR und gem. der Verordnung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 19.12.1979 öffentlich zu versteigern.

 

Eigentümer

Stutz Heidi, Erbengemeinschaft, Miteigentum zu 1/2

Stutz Richard, Erbengemeinschaft, Miteigentum zu 1/2

 

 

Tag und Zeit der Steigerung

Dienstag, 25. November 2025, um 09.00 Uhr

 

 

Steigerungslokal

Sitzungszimmer 309, 3. Stock, Gemeindehaus, Breitenhofstr. 30, 8630 Rüti ZH

 

 

Steigerungsobjekte

Mehrfamilienhaus, Grundbuch Wald, Grundbuch Blatt 2662, EGRID CH450186774828, Kataster 7664, Plan 41, Jonatalweg 5, sowie

Nebengebäude, Grundbuch Wald, Grundbuch Blatt 1050, EGRID CH244886771409, Kataster 9152, Plan 41, Jonatalweg 5

Die Versteigerung erfolgt als Gesamtausgebot. Ein Einzelaufruf der Parzellen ist nicht vorgesehen.

 

 

Steigerungsbedingungen

Die Steigerungsbedingungen (liegen beim Gemeindeammannamt Rüti ZH auf und können bezogen werden.

 

 

Geführte Besichtigungen

Die geführten Besichtigungen finden am Donnerstag, 16. Oktober 2025, ab 09.00 Uhr, sowie am Montag, 27. Oktober 2025, ab 14.00 Uhr, Jonatalweg 5, 8636 Wald ZH, statt.

Eine Voranmeldung per E-Mail an betreibungsamt@rueti.ch ist erwünscht.

 

 

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

 

 

Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen (Zahlung, Mindestangebot usw.) verwiesen.

 

Besonderes

Im Falle der Nichtdurchführung der freiwilligen öffentlichen Versteigerung können keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.

 

 

Rüti, 3. Oktober 2025

Gemeindeammannamt Rüti

 

 

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