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e-Baugesuch - Baugesuche in Wald ab 1. September 2025 elektronisch einreichen
Ab dem 1. September 2025 wird in der Gemeinde Wald das elektronische Baugesuch (e-Baugesuch) eingeführt. Mit der Einführung von e-Baugesuch werden sämtliche Unterlagen eines Baugesuchs elektronisch eingereicht.
Gesuche können bequem von überall eingereicht und der Status jederzeit online überprüft werden. Der Papierverbrauch in der Verwaltung wird spürbar reduziert und die Umwelt geschont. Das e-Baugesuch wird bei allen Arten von Bauvorhaben eingesetzt, von kleineren Sanierungen bis hin zu großen Neubauten.
Elektronisches Portal (eBaugesucheZH): Alle neuen Baugesuche müssen ab dem 1. September 2025 in elektronischer Form eingereicht werden. Baugesuche in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden. Im Kanton Zürich steht dazu das elektronische Portal «eBaugesucheZH» zur Verfügung. Die Baugesuche werden mit einer digitalen Unterschrift versehen eingereicht. Die elektronische Einreichung von Baugesuchen ist durch strenge Datenschutzbestimmungen geschützt. Die elektronischen Unterlagen werden sicher gespeichert und verarbeitet.
Akteneinsicht und Akteneinforderung: Die ausgeschriebenen Baugesuche können ab dem 1. September 2025 nur noch digital über die Plattform «eAuflageZH» und wie bisher, während 20 Tagen eingesehen werden. Interessierte können den Bauentscheid während dieser Frist anfordern. Für Baugesuche, welche nach dem 1. September 2025 ausgeschrieben werden, erfolgt die Zustellung des Entscheids nur noch elektronisch.
Informationen zum Baubewilligungsverfahren finden sich über https://wald-zh.ch/baubewilligung.
Zugehörige Objekte
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Baubewilligung |