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Korrekte Entsorgung von Rasenschnitt und Grünabfällen
Bei Gewässer- und Waldbegehungen stellt das Ressort Infrastruktur immer wieder fest, dass Grünabfälle (Rasenschnitt, Gartenabfälle usw.) am Gewässer- und Waldrand entsorgt werden. Diese Art der Entsorgung ist nicht gestattet. Grünabfälle wie Rasenschnitt und Gartenabfälle müssen der Grüngutentsorgung zugeführt werden. Zulässig und erwünscht ist, mit Astmaterial einen Asthaufen für die Tierwelt zu erstellen. Grundstückeigentümer werden gebeten, ihr Grundstück zu kontrollieren und, wenn vorhanden, deponierte Abfälle fachgerecht zu entsorgen.