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Amtliche Publikation: Gründung Aktiengesellschaft Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG (GWVZO AG)

8. Juli 2025

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2025 Folgendes beschlossen:

  1. Folgenden Vereinbarungen wird im Rahmen der Überführung der GWVZO in die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG (GWVZO AG) zugestimmt: Zeichnungsschein betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG, Beschluss der Generalversammlung der GWVZO AG betreffend ordentliche Kapitalerhöhung, Sacheinlagevertrag zwischen den Gesellschaftern der einfachen Gesellschaft Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland und der GWVZO AG.
  1. Folgenden Vereinbarungen werden im Rahmen der Überführung der GWVZO in die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland AG (GWVZO AG) zur Kenntnis genommen: Entwürfe von Kapitalerhöhungsbericht des Verwaltungsrats der GWVZO AG, Prüfbericht der Revisionsstelle über die Kapitalerhöhung, Beschluss des VR GWVZO AG zur Feststellung über die ordentliche Kapitalerhöhung und die Statutenänderung, Anmeldung der Kapitalerhöhung beim Handelsregisteramt durch den VR GWVZO AG.
  1. Die Abteilung Finanzen wird angewiesen, nach erfolgter Unterzeichnung des Sacheinlagevertrags die Buchung der Sacheinlage gemäss vorliegendem Buchungsschema vorzunehmen.
  1. Der verbliebene Überschuss per Ende 2024 der einfachen Gesellschaft Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland in der Höhe von insgesamt CHF 887'639.41 soll rückwirkend per 1. Januar 2025 auf die GWVZO AG übertragen werden.
  1. Wenn die geplante Sacheinlage erfolgt ist und der Überschuss per Ende 2024 der einfachen Gesellschaft an die GWVZO AG übergeben worden ist, soll die einfache Gesellschaft Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland aufgelöst werden.
  1. Der Gemeinderat Wald bevollmächtigt Beat Schüpbach, Betriebsleiter der GWVZO, die Gemeinde Wald anlässlich der Kapitalerhöhung der GWVZO AG und der Auflösung der einfachen Gesellschaft Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland zu vertreten und in ihrem Namen gemäss den Kapitalerhöhungsdokumenten in der Entwurfsversion vom 13. Juni 2025 alle mit der Kapitalerhöhung zusammenhängenden Erklärungen abzugeben, bei Beschlüssen und Beurkundungen mitzuwirken und Urkunden zu unterzeichnen und sie, nach Vollzug der Kapitalerhöhung, betreffend Auflösung der einfachen Gesellschaft Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland in der Versammlung der Gesellschafter zu vertreten und in ihrem Namen zu handeln. Der Gemeinderat stellt dem Bevollmächtigten dazu eine Vollmacht gemäss dem vorliegenden Entwurf aus.

Gemeinderat Wald ZH