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Amtliche Publikation Reformierte Kirchgemeinde: Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom 22. Juni 2025
Reformierte Kirchgemeinde Wald
Kirchgemeindeversammlung vom 22. Juni 2025
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
- Das Protokoll der Kirchgemeinde-Versammlung vom 1. Dezember 2024 wurde genehmigt
- Die Jahresrechnung 2024 wurde genehmigt.
- Der Jahresbericht 2024 wurde zur Kenntnis genommen.
Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Präsidentin Carola Heller, Brütten 1, 8496 Steg im Tösstal, folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
- Wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit c sowie d § 21 a und § 22 Abs 1 VRG)
- Und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§19 Abs 1 lit. a und d in Verbindung mit § 19b Abs 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Das Protokoll liegt ab Freitag, 27. Juni 2025 im Sekretariat der Ref. Kirchgemeinde, Sanatoriumstrasse 20, während 30 Tagen auf. Öffnungszeiten jeweils Dienstag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Reformierte Kirchenpflege Wald ZH