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Amtliche Publikation: Haselstudstrasse, Abschnitt Haselstudstr.12-36, Sanierung Strasse
Mit Beschluss vom 5. Mai 2025 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
CHF 425‘000.00 (inkl. MWST) für die Haselstudstrasse, Abschnitt 12-36, Sanierung Strasse
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Akten liegen vom 9. bis 14. Mai 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Wald, 8636 Wald, Ressort Infrastruktur, im 2. Stock, zur Einsicht auf.
Gemeinderat Wald ZH