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Amtliche Publikation: Gültigerklärung der Initiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» (Allgemeine Anregung)
Der Gemeinderat hat die Initiative von Karin Glanzmann und Anneliese Etter betreffend «Verbot von lärmendem Feuerwerk» geprüft und in der Form der allgemeinen Anregung für gültig erklärt. Die Initiative wird an einer der nächsten Gemeindeversammlungen zum Entscheid vorgelegt (Erheblicherklärung).
Der Beschluss des Gemeinderates liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 6, zur Einsicht auf.
Gegen den Beschluss betreffend Gültigerklärung kann von jeder stimmberechtigten Person innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Wald ZH