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Amtliche Publikation: Rüti, Wald. Kantonaler Gestaltungsplan «Abbau und Deponie Typ B Goldbach» mit UVP und Rodung - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG

26. April 2024

Die Baudirektion verfügt:

  1. Der Entwurf für den kantonalen Gestaltungsplan «Abbau und Deponie Typ B Goldbach» mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Rodung wird vom 26. April bis zum 26. Juni 2024 öffentlich aufgelegt. In der gleichen Zeit findet die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger statt.
  2. Die Auflage findet über die ganze Frist während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinde Rüti (Abteilung Bau, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti ZH) und der Gemeinde Wald (Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald [Bauabteilung 2. Stock)] sowie der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich [4. Stock]) statt. Die Dokumente sind auch im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) auf maps.zh.ch einsehbar.
  3. Während der Auflagefrist kann jedermann zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis 26. Juni 2024 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen.
Kartenausschnitt des Gebiets der geplanten Deponie Goldbach

Zugehörige Objekte