Inhalt

Amtliche Publikation: Schutzvertrag

19. April 2024

Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d, Planungs- und Baugesetz (PBG); Unterschutzstellung Bauernwohnhaus Unter Haltberg 3, Vers.-Nr. 1292 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 9209, Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag

Der Gemeinderat hat am 15. April 2023 beschlossen, das Bauernwohnhaus im Unterhaltberg 3, Vers.-Nr. 1292, gestützt auf § 203, Abs. 1, lit. c PBG und § 205, lit. d PBG mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag unter Schutz zu stellen. Der entsprechende Schutzvertrag wurde genehmigt. Der Schutzumfang, die zulässigen Eingriffe und die weiteren Pflichten der Eigentümerschaft ergeben sich aus dem verwaltungsrechtlichen Vertrag.

Einsichtnahme
Während der Rekursfrist liegen die Akten bei der Gemeindeverwaltung Wald, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, Bauabteilung, 2. Stock, auf.

Rechtliche Hinweise              

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).                          

Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Zustellung respektive der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.             

Frist: 30 Tage

Dauer der Planauflage: bis 20.05.2024 (20 Tage vom Datum der Ausschreibung)

Stempel

Zugehörige Objekte