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Amtliche Publikation: Resultate Gemeindeversammlung vom 19. September 2023
Die Gemeindeversammlung vom 19. September 2023 hat folgenden Beschluss gefasst:
Festsetzung öffentlicher Gestaltungsplan «Bahnhof Wald»,
Festlegung des Gewässerraums für den Nordholzbach
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt im Gemeindehaus (Präsidialabteilung) zur Einsicht auf und ist auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet.
Gemeinderat Wald ZH
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