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Gebundene Ausgabe, Altlastensanierung der Schiessanlage Hittenberg

25. August 2020

In Anwendung von § 7 Abs. 1 des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt:

Altlastensanierung der Schiessanlage Hittenberg CHF 519'000.00, inkl. MWST

Der Beschluss liegt vom 25. August bis 25. September 2020, während den ordentlichen Öffnungszeiten, im Gemeindehaus Wald ZH, Einwohnerkontrolle, 8636 Wald ZH, zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Wald ZH

Stempel Gemeinde Wald, Amtliche Publikation