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Gesuch für Betrieb von Lautsprecher- und Verstärkeranlagen

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Betrieb von Lautsprecher- und Verstärkeranlagen


Gemäss Art. 15 der Polizeiverordnung der Gemeinde Wald ZH vom 3. Dezember 2013 müssen die Einrichtung und der Betrieb von Lautsprecher- und Verstärkeranlagen usw. im Freien, in Festzelten, Wohnwagen und anderen Fahrnisbauten bewilligt werden. Das gleiche gilt für solche Anlagen, die aus Gebäuden ins Freie wirken.