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Amtliche Publikation: Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wald ZH, Pfarrbestätigungswahlen 2020

8. Oktober 2019

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wald ZH

Pfarrbestätigungswahlen 2020 – Publikation Bestätigung und Aufteilung der Stellenprozente

Die Kirchenpflege beschliesst:

  1. Die der Kirchgemeinde im Pfarramt zur Verfügung stehenden Stellenprozente werden für die Amtsdauer 2020–2024 der Pfarrerinnen und Pfarrer wie folgt aufgeteilt:

    - Pfarrerin Joke van Ek mit 90 Stellenprozent
    - Pfarrer Kurt Liengme mit 60 Stellenprozent
    - Pfarrerin Anne Polster mit 30 Stellenprozent

  2. Den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde werden zur Bestätigung für die Amtsdauer 2020–2024 mit den Stellenprozenten gemäss Ziffer 1 vorgeschlagen:

    - Pfarrerin Joke van Ek
    - Pfarrer Kurt Liengme
    - Pfarrerin Anne Polster absolviert das Kolloquium und ist deshalb noch nicht wählbar.

  3. Gemäss § 13 Abs. 3 des Kirchengesetzes können mindestens 100 Stimmberechtigte der Kirchgemeinde für jede bzw. jeden der in Ziffer 2 aufgeführten Pfarrerinnen und Pfarrer schriftlich die Wahl an der Urne verlangen. Die Unterschriften sind der Kirchenpflege,
    Sanatoriumstrasse 20, 8636 Wald, binnen 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung dieses Beschlusses einzureichen. Wird binnen dieser Frist keine Urnenwahl verlangt, so wird die Kirchenpflege die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 2 als in stiller Wahl gewählt erklären.

  4. Die stille Wahl und die Wahl an der Urne erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.

  5. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Hörnlistrasse 75b, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

  6. Mitteilung an die Bezirkskirchenpflege, an den Kirchenrat sowie den Gemeinderat Wald.

  7. Amtliche Veröffentlichung auf den Homepages der reformierten Kirchgemeinde und der politischen Gemeinde Wald.

Wald, 8. Oktober 2019

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Der Präsident: Bernhard Sutter

Die Aktuarin: Katrin Biedermann