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Amtliche Publikaton: Neuerlass Reglement über temporäre Strassenreklamen

28. Juni 2019

Der Gemeinderat Wald hat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2019 beschlossen:

  1. Das geänderte Reglement über temporäre Strassenreklamen wird genehmigt und per 1. August 2019 in Kraft gesetzt.
  2. Der Neuerlass des Reglements ist amtlich zu publizieren.
  3. Gegen den Behördenerlass kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Stempel amtliche Publikation

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Reglement über temporäre Strassenreklame Synopse Download 0 Reglement über temporäre Strassenreklame Synopse