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Amtliche Publikation: Temporäres Parkverbot (Montag bis Freitag) an Rosenthalstrasse, 8636 Wald ZH infolge Baustellen am Standort Felsenau, 8636 Wald ZH

29. Mai 2019

In Anwendung von Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, § 5 Abs. 3 der Kantonalen Signalisationsverordnung und der Vollzugsermächtigung vom 8. Juni 2004, wird im Sinne einer vorübergehenden Verkehrsanordnung folgendes beschlossen:

Wegen Bauarbeiten müssen aus Sicherheitsgründen ab Montag, 3. Juni 2019 die öffentlichen Parkplätze an der Rosenthalstrasse, temporär mit einem Parkverbot signalisiert werden.

Die temporäre Signalisation «Parkverbot Montag bis Freitag, 7:00 bis 18:00 Uhr», wird bis zum Abschluss der Bauarbeiten am Standort Felsenau an der Rosenthalstrasse, 8636 Wald ZH, verfügt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Hinwil, untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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Stempel Gemeinde Wald ZH