Inhalt

Geissbühl, Teilabschnitt, Gesamtsanierung, Kredit als gebundene Ausgabe

8. Februar 2019

Mit Beschluss vom 28. Januar 2019 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

CHF 288‘500.00 (inkl. MWST) für die Gesamtsanierung eines Teilabschnitts im Geissbühl (Abwasserleitungen und Strasse)

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Akten liegen vom 8. bis 13. Februar 2019 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Wald, 8636 Wald, in der Bauabteilung, im 2. Stock, zur Einsicht auf.

Gemeinderat Wald ZH

Stempel Publikation