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Dauernde Verkehrsanordnung Wald, Strasse «Am Bach»

17. Januar 2025

Betrifft: 8636 Wald, Strasse «Am Bach» bzw. Brücke über den Diezikonerbach

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Wald hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Gewichtsbeschränkung 28 Tonnen
Das Befahren der Brücke ist für Fahrzeuge mit einem Betriebsgewicht von mehr als 28 Tonnen verboten.

Die Verfügung liegt vom 17. Januar bis 16. Februar 2025, während der ordentlichen Öffnungszeiten, im Gemeindehaus Wald, Einwohnerkontrolle, 8636 Wald, zur Einsicht auf.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
 

Gemeinderat Wald ZH

 

Signalisation Brücke «Am Bach», Plan der Standorte für die Tafeln der Gewichtsbeschränkung

Zugehörige Objekte