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Amtliche Publikation: Kantonaler Gestaltungsplan «Zürcher Reha-Zentrum Wald», Festsetzung

3. November 2023

Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 1. November 2023 verfügt:

I. Der kantonale Gestaltungsplan «Zürcher RehaZentrum Wald», bestehend aus dem Situationsplan, den Vorschriften, dem Planungsbericht im Sinne von Art. 47 RPV und dem Bericht zu den Einwendungen, alle datiert vom 10. Mai 2023, wird festgesetzt.

II. Der Gestaltungsplan steht bei der Gemeinde Wald in der Bauabteilung, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, sowie der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) zur Einsicht offen.

III. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Baudirektion Kanton Zürich