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Mitteilung des Gemeinderates vom 1. November 2023
Die nächste Gemeindeversammlung steht an
Der «Budget-Gemeindeversammlung» im Dezember werden drei Geschäfte zum Entscheid vorgelegt.
Die Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 7. Dezember 2023 (Schwertsaal, 20.00 Uhr), präsentiert sich wie folgt:
- Genehmigung von Budget und Steuerfuss 2024
- Areal Im Sack; Durchführung Studienauftrag, Ausarbeitung Gestaltungsplan; Kreditgenehmigung für die Gemeindeanteile von CHF 260'000
- Schulanlage Laupen; Erweiterungs- und Sanierungsprojekt; Ergänzung der Photovoltaikanlage; Kreditgenehmigung von CHF 630'000
Budget und Steuerfuss 2024
Die Berichterstattung zum Budget 2024 findet sich hier.
Areal Im Sack: Studienauftrag und Gestaltungsplan
Das Areal Im Sack befindet sich im Eigentum der Gemeinde sowie der Artec Generalbau AG, Gossau ZH, die das ehemalige Altersheim von der Stiftung Drei Tannen erworben hat. Die Grundstücke liegen in der Wohnzone (W 1.8) und es besteht eine Gestaltungsplanpflicht.
Die Gemeinde möchte das Areal nun zusammen mit der Artec zu einem attraktiven Wohnquartier für heutige und künftige Bewohnerinnen und Bewohner von Wald entwickeln. Dabei muss und soll besondere Rücksicht auf das denkmalgeschützte ehemalige Altersheim genommen werden. Das Gebäude ist auch aus ortsbaulicher Sicht von Bedeutung, bildet es doch zusammen mit dem Schulhaus Binzholz und dem ehemaligen Pflegezentrum an der Asylstrasse die «Ortsbildkrone» von Wald. Als Grundlage für den erforderlichen Gestaltungsplan soll ein Studienauftrag durchgeführt werden, der gewährleistet, dass ein optimales Bebauungskonzept gefunden und eine hohe Siedlungsqualität auf dem Areal erreicht werden kann. Aber auch andere Themen wie die Siedlungsökologie, ein zukunftsgerichtetes Energiekonzept und die Regelung der Erschliessung und Parkierung werden Gegenstand der Planungsprozesse sein.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem gewählten Verfahren eines Studienauftrages und dem Gestaltungsplan die besten Lösungen für die ortsbildverträgliche Entwicklung und die Sicherstellung einer hohen Wohnqualität sowie siedlungsökologisch wertvolle Freiräume für das Sack-Areal zu erzielen.
Ergänzung Photovoltaikanlage Schulanlage Laupen
Die Mitte 2022 aufgenommenen Bauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung der Schulanlage Laupen schreiten zügig voran. Das Projekt beinhaltet auf dem neuen Schulhaus (Trakt C) eine 410 Quadratmeter grosse Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch mit Leistungswerten von 80 Kilowatt-Peak und einer jährlichen Stromproduktion von rund 72'000 Kilowattstunden (kWh).
In letzter Zeit hat das Thema der erneuerbaren Energieformen eine immer grössere Rolle in
unserer Gesellschaft eingenommen. Die Dringlichkeit ergibt sich mitunter aus dem Klimawandel, aber auch aus den Energiepreisen, die vor allem durch den Ukraine-Konflikt stark angestiegen sind. Ebenso werden mögliche Stromversorgungsengpässe im Winter aktuell in Politik und Öffentlichkeit engagiert diskutiert. Diese Entwicklung hat die Baukommission «Schulanlage Laupen» dazu bewogen, die Machbarkeit einer Erweiterung der Photovoltaikanlage – mittels maximalem Ausbau auf beiden Dachflächen der
Neubauten (Trakte C und D) – zu prüfen. Die realisierbare Lösung sieht eine Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von 1'120 m2 für den Eigenverbrauch bzw. die Netzeinspeisung vor. Aus der erweiterten Anlage resultiert eine jährliche Energieproduktion von rund 210'000 kWh, was Stromverbrauchswerten von rund 50 Einfamilienhäusern entspricht. Die Erweiterung löst Bruttokosten von 630'000 Franken aus, denen eine Einmal- und eine jährlich wiederkehrende Einspeisevergütung gegenüberstehen.
Die detaillierten Anträge an die Gemeindeversammlung können auf www.wald-zh.ch/gv heruntergeladen werden.
Initiative zur Windenergie eingegangen
Der Gemeinderat hat eine Initiative für einen Mindestabstand zwischen einer industriellen Windkraftanlage und bestehenden, dauerhaft bewohnten Liegenschaften erhalten und inzwischen für gültig erklärt. Gegen diesen Entscheid wurde ein Rechtsmittel ergriffen.
Dem Gemeinderat ist eine Initiative mit folgendem Wortlaut eingereicht worden: «Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Wald ZH wird wie folgt ergänzt: Der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windkraftanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und einer bestehenden, dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss mindestens 1000 Meter betragen. Weiter gilt derselbe Abstand zwischen einer industriellen Windkraftanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und der zum Initiativzeitpunkt festgelegten Bau- und Reservezonen».
Der Gemeinderat hat die Initiative für gültig erklärt und wird sie den Walder Stimmberechtigten
zur Abstimmung vorlegen. Die beantragte Ergänzung der Bau- und Zonenordnung hat einen
erheblichen zeitlichen Vorlauf zur Folge. Es ist ein Bericht nach der Raumplanungsverordnung
zu erarbeiten sowie das Anhörungs-, Auflage- und Vorprüfungsverfahren nach Planungs- und
Baugesetz durchzuführen.
In der Zwischenzeit ist gegen die Gültigerklärung der Initiative ein Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil eingegangen. Darin wird die Haltung vertreten, dass die Initiative übergeordnetem Recht widerspreche und für ungültig hätte erklärt werden müssen. Der Rekurs führt zu einem Stopp des Verfahrens und es benötigt nun einen Entscheid des in Stimmrechtssachen zuständigen Bezirksrates.
Aus dem Gemeindehaus in Kürze
Podium Windenergie
Angesichts des Klimawandels und der unsicheren internationalen Energieversorgungslage sieht die Energiestrategie des Kantons Zürich eine stärkere Nutzung der heimischen, erneuerbaren Energien vor – unter anderem der Windenergie. Zu den möglichen Windkraftanlagen findet am Mittwoch, 22. November 2023, um 19.30 Uhr im Schwertsaal, Wald, ein Podium statt, bei dem alle Seiten zu Wort kommen – Befürworter, Gegner, Energieunternehmen, Fachleute, Behörden und die Bevölkerung. Weitere Informationen können den Veranstaltungshinweisen entnommen werden.
Drohnenflüge rund um den Bachtel
Für das Gebiet um den Bachtel soll das Verkehrs- und Tourismuskonzept aus dem Jahr 2011 im Namen aller umliegenden Gemeinden fortgeschrieben werden. Für die Erhebung der Auslastung der Parkplätze wird das Gebiet um den Bachtel, Almen und Ghöft am Sonntag, 5. November 2023, mit einer Drohne aufgenommen. Bei schlechtem Wetter wird die Drohnenbefliegung auf Sonntag, 12. November 2023, verschoben. Die Aufnahmen finden in der Zeit zwischen 12 und 17 Uhr statt. Die Drohnenbefliegung erfolgt durch Mitarbeitende der OST – Ostschweizer Fachhochschule in Rapperswil. Die Bestimmungen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) für Drohnenflüge sowie die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Die Aufnahmen werden nicht veröffentlicht. Mit den Aufnahmen wird nur die Auslastung der Parkplätze aufgenommen. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Die Aufnahmen werden nach der Auswertung gelöscht.