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Amtliche Publikation: Quartierplan Oberlaupen

6. Dezember 2019

Titel Amtlicher Quartierplan Oberlaupen – Rechtskraft der Verfahrenseinleitung, Bekanntmachung

Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 25. November 2019 ist die Verfahrenseinleitung des Quartierplans Oberlaupen rechtskräftig.

Das Quartierplangebiet wird im Norden durch die Bauzonengrenze im Bereich Hofacherstrasse / Mettelacher, im Osten durch die Bauzonengrenze gegenüber der Reservezone und den Fussweg Kat.-Nr. 739 begrenzt. Gegen Süden werden die Grundstücke der ersten Bautiefe entlang der Hofacherstrasse und der Strasse „Ober Laupen“ sowie im Nordwesten die in der Zone für öffentliche Bauten gelegenen Grundstücke Kat.-Nr. 5925 und 8579 mit einbezogen.

Gestützt auf § 150 Planungs- und Baugesetz (PBG) dürfen an den Grundstücken des Beizugsgebietes ohne Bewilligung des Gemeinderats Wald weder tatsächliche noch rechtliche Änderungen vorgenommen werden.

Gemeinderat Wald ZH

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