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Amtliche Publikation: Schulpflege Wald ZH; Ersatzwahl; Publikation prov. Wahlvorschläge & Ansetzung 2. Frist

22. Oktober 2019

Schulpflege Wald ZH
Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Rest der Amtsdauer 2018-2022
Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. September 2019 sind für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

 

Name, Vorname

Jg.

Beruf

Adresse

Partei

1.

Eggenberger Karin

1972

selbstständig mit Rühr-Werk, Erwachsenenbildnerin

Hüppenweg 8,
Wald

FDP

2.

Kessler Barbara

1960

Kauffrau EFZ

Diezikonerstr. 61,
Laupen

parteilos

In Anwendung der Art. 6 und 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 29. Oktober 2019, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wald, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald ZH, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Wahlvorschlagsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales) oder über www.wald-zh.ch erhältlich.

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 9. Februar 2020 eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wald ZH

 

Stempel Amtliche Publikation