Inhalt

Meldefristen bei Zu-/Um- und Wegzug

5. April 2019

Ziehen Sie demnächst weg oder sind kürzlich nach Wald ZH gezogen?

Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Wald ZH möchte Sie auf die vierzehntägige Meldefrist aufmerksam machen. Zuziehende nach Wald ZH haben sich innerhalb von vierzehn Tagen entweder persönlich an unserem Schalter oder aber auch elektronische via «eUmzug» (sofern Voraussetzungen erfüllt) anzumelden. Für die Aufnahme in das Einwohnerregister benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Heimatschein und persönlicher Ausweis (Personen mit Schweizer Bürgerrecht)
  • Ausländerausweis und Reisepass/Identitätskarte (Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit)
     
  • Familienausweis (sofern vorhanden) und/oder Geburtsscheine der Kinder, gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • Versicherungsnachweis der Krankenversicherung (KVG)

Wir weisen darauf hin, dass je nach Sachverhalt weitere Unterlagen erforderlich sein könnten.

Die Gebühr für Erwachsene beträgt CHF 40.00. Die Anmeldung von im gleichen Haushalt wohnhaften Minderjährigen ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass die fremdenpolizeilichen Gebühren bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich geschuldet sind.

Wegziehende von Wald ZH melden sich ebenfalls innerhalb von vierzehn Tagen entweder mit einem persönlichen Ausweis und Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung persönlich an unserem Schalter oder aber auch elektronische via «eUmzug» (sofern Voraussetzungen erfüllt) ab. Bei einem Wegzug sind keine Gebühren geschuldet.

Sicherheit und Gesundheit

Stempel Gemeinde Wald ZH