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Amtliche Publikation: Gestaltung und Erneuerung der Jonastrasse, Abschnitt Rütistrasse bis zur Jonabrücke; Kredit als gebundene Ausgabe

26. November 2021

Mit Beschluss vom 18. Oktober 2021 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

CHF 505'000.00 (inkl. MWST) für die Gestaltung und Erneuerung der Jonastrasse, Abschnitt Rütistrasse bis zur Jonabrücke

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Akten liegen vom 26. bis 30. November 2021 während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Wald, 8636 Wald, Ressort Infrastruktur, im 2. Stock, zur Einsicht auf.

Gemeinderat Wald ZH

Stempel amtliche Publikation