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Amtliche Publikation: Neuerlass Reglement der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Wald ZH
Der Gemeinderat hat das Reglement der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Wald ZH erlassen. Das Reglement liegt vom 19. November bis am 20. Dezember 2021 während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Wald, 8636 Wald, Ressort Infrastruktur, 2. Obergeschoss, zur Einsicht auf oder ist unter www.wald-zh.ch (Dokumente amtliche Publikation) abrufbar.
Gegen den Behördenerlass kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht III des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen und muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Wald ZH
Zugehörige Objekte
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Reglement_offentliche_Beleuchtung_der_Gemeinde_Wald_ZH_genehmigt.pdf | Download | 0 | Reglement_offentliche_Beleuchtung_der_Gemeinde_Wald_ZH_genehmigt.pdf |