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Amtliche Publikation: Reglement über Beiträge für die Pflege von kommunalen Natur- und Landschaftsschutzgebieten

24. September 2021

Der Gemeinderat hat das Reglement über Beiträge für die Pflege von kommunalen Natur- und Landschaftsschutzgebieten erlassen. Das Reglement liegt vom 24. September bis am 25. Oktober 2021 während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Wald, 8636 Wald, Ressort Infrastruktur, 2. Obergeschoss, zur Einsicht auf oder ist unter www.wald-zh.ch (Dokumente amtliche Publikation) abrufbar.

Gegen den Behördenerlass kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht III des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen und muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Wald ZH

Stempel amtliche Publikation

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