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Amtliche Publikation: Wahlanordnung Erneuerungswahl Friedensrichter/in

3. November 2020

Friedensrichter/in
Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2021-2027, Wahlanordnung


Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf den 7. März 2021 festgesetzt.

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 15. Dezember 2020 beim Gemeinderat Wald ZH, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald ZH, schriftlich zu melden. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Amt schon bisher ausgeübt hat, angegeben werden. Formulare dazu können über die Website www.wald-zh.ch oder bei der Gemeindeverwaltung (Präsidialabteilung) bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wald ZH

 

Stempel Amtliche Publikation