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Betreibungsbegehren

Betreibung einleiten
Eine Betreibung kann mündlich oder schriftlich mit einem Betreibungsbegehren eingeleitet werden. Dieses muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Name und Wohnort des Gläubigers, seines allfälligen Bevollmächtigten und seiner Bankverbindung
  • Name und Wohnort des Schuldners und seines allfälligen gesetzlichen Vertreters; bei Betreibungsbegehren gegen eine Erbschaft ist anzugeben, an welche Erben die Zustellung zu erfolgen hat.
  • die Forderungssumme in Schweizer Währung; bei verzinslichen Forderungen der Zinsfuss und der Tag, seit welchem der Zins gefordert wird. Es dürfen maximal 10 Forderungen aufgeführt werden.
  • Forderungsurkunde bzw. der Grund der Forderung


Dem Begehren sind keine weiteren Dokumente (wie zum Beispiel Rechnungen, Mahnungen, Verträge) beizulegen.

Das Betreibungsbegehren muss unterschrieben an das örtlich zuständige Betreibungsamt abgegeben werden.

Die Kosten für das Verfahren trägt der Schuldner. Der Gläubiger hat sie vorzuschiessen.

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