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Musikerbewilligung

Will jemand auf der Strasse oder auf öffentlichen Plätzen bzw. auf öffentlichem Grund musizieren (Strassenmusikanten), ist dafür eine Bewilligung notwendig. Das Gesuch (siehe Dokumente) ist vollständig ausgefüllt einzureichen.

Wird eine Bewilligung erteilt, sind die damit verbundenen Auflagen zu befolgen.

Auskünfte erteilt der zuständige Bereich.

Preis

50.00

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