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Schall und Laser an Veranstaltungen

Die Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich vollzieht die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) in den Gemeinden, mit Ausnahme der Städte Zürich und Winterthur.
 
Veranstaltungen mit Schallpegeln über 93 Dezibel (Mittelungspegel LAeq,1h) sind der Fachstelle Lärmschutz mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen.
 
Sie finden die Checklisten und die Meldeformulare hier.

 

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