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Siedlungsentwässerung (Planung)

Unsere Aufgaben sind
  • Projektierung und Bau von öffentlichen Abwasseranlagen
  • Umsetzung des Unterhaltsmanagement (GEP)
  • Grundsätzlich gilt: Jegliches verschmutztes Abwasser muss in die Kanalisation eingeleitet und behandelt werden. Man darf es nur mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein Gewässer einleiten oder versickern lassen.

Nicht verschmutztes Abwasser ist nach den Anordnungen der kantonalen Behörde versickern zu lassen. Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, so kann es in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden; dabei sind nach Möglichkeit Rückhaltemassnahmen zu treffen, damit das Wasser bei grossem Anfall gleichmässig abfliessen kann. Einleitungen, die nicht in einer vom Kanton genehmigten kommunalen Entwässerungsplanung ausgewiesen sind, bedürfen der Bewilligung der kantonalen Behörde. Die Kantone sorgen für eine kommunale und, soweit notwendig, für eine regionale Entwässerungsplanung.

  • Zweck der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (SEVO) ist die Regelung der Ableitung, Versickerung und Behandlung von Abwasser auf dem ganzen Gemeindegebiet.
  • Das externe Kontrollorgan für Abwasseranlagen ist das Ingenieurbüro Schulthess & Dolder AG in 8630 Rüti.
  • Weitere Informationen zu Siedlungentwässerung finden Sie im Bereich Klärwerk.
  • Die Gebührenverordnung (GebV SEVO) finden Sie bei den Reglementen.

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