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Eigentumsvorbehalt eintragen

Eigentumsvorbehalt eintragen
Mit der Eintragung des Vertrages in das Eigentumsvorbehaltsregister wird einstweilen der Eigentumsübergang einer Kaufsache auf den Erwerber verhindert. Es können nur Verträge im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden, die den Eigentumsübergang einer beweglichen Sache zum Inhalt haben. Die Eintragung des Eigentumsvorbehalts wird beim zuständigen Betreibungsamt des Wohnorts des Erwerbers beantragt. Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Zusammen mit der Anmeldung zur Eintragung ist das Original des Vertrages oder eine amtlich beglaubigte Abschrift davon einzureichen.

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