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Klein- und Mittelverkaufspatent (Alkohol)

Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandfreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.

Das Gesuch benötigt folgende Beilagen:

Das Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit einzureichen. Die zwingende Meldung an das Kantonale Labor Zürich können Sie hier machen.

 

Preis

200.00

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