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Plakatierung / temporäre Strassenreklamen

Das Anbringen und Ändern von Strassenreklamen ist bewilligungspflichtig und bei der Gemeinde einzuholen. Als Strassenreklamen gelten alle Werbeformen und anderen Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht, Ton usw., die im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeugführenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden.

Gesuch
Seit Oktober 2021 steht ein Online-Formular zur Einreichung eines Gesuches um temporäre Strassenreklame zur Verfügung. Wir bitten Sie für temporäre Strassenreklamen ausschliesslich das Online-Formular zu nutzen und keine Gesuche in Papierform einzureichen. Sofern Sie technische Unterstützung zum Online-Formular benötigen, können Sie uns gerne während unseren Büroöffnungszeiten telefonisch kontaktieren.

In der Gemeinde Wald ZH sind folgende temporäre Strassenreklamen möglich:

Plakatständer
Für Ankündigungen von Anlässen in der Gemeinde Wald ZH stehen allen Vereinen/Organisationen und für offizielle Kampagnen sowie für Zirkusanbieter gemeindeeigene mobile Plakatständer zur Verfügung. Die Standorte der Plakatständer sind fix und müssen bewilligt werden.

Eisenrahmen
Die Gemeinde Wald ZH stellt für Ankündigungen von Anlässen in der Gemeinde Wald ZH allen Vereinen/Organisationen (Konzerte, Turnfeste usw.) drei fest installierte zur Verfügung. Die Eisenrahmen stehen an fix definierten Standorte. Aufgrund der grossen Nachfrage empfiehlt sich eine frühzeitige Einholung der Bewilligung.

Banner über die Bahnhofstrasse
Die Banner stehen für Ankündigungen von Anlässen und Veranstaltungen in der Gemeinde Wald ZH allen Vereinen/Organisationen (Konzerte, Turnfeste usw.) zur Verfügung. Die Standorte sind fix zwischen Bahnhofstrasse 12 und 13 (vorrangig kulturelle Anlässe) und Bahnhofstrasse 32 und 33 und sind bewilligungspflichtig. Die Aushangdauer ist auf zwei Wochen beschränkt. Aufgrund der grossen Nachfrage empfiehlt sich eine frühzeitige Reservation.

Dorfeingangstafeln «Grüezi in Wald»
Die Dorfeingangstafeln stehen für Ankündigungen von Anlässen in der Gemeinde Wald ZH, bevorzugt den Walder Märkten und der Chilbi Wald, sowie für nicht regelmässig wiederkehrende Grossanlässe, an fixen Standorte zur Verfügung.

Strassenreklame für Wahlen und Abstimmungen
Die Bestimmungen für politische Werbung auf öffentlichem Grund sind im Reglement über temporäre Strassenreklamen in der Gemeinde Wahl ZH geregelt. Für die politische Wahlen sowie Abstimmungen stehen an fix definierten Standorte gemeindeeigene mobile Plakatständer (Weltformat F4 = 895 x 1280 mm) zur Verfügung. Für die politische Werbung auf privatem Grund gelten die Bedingungen für die Strassenreklamen auf privatem Grund.

Strassenreklame für Gewerbe
Gewerbliche Kundenstopper, Werbeflaggen usw. sind auf öffentlichem und privatem Grund erlaubt und nicht bewilligungspflichtig. Während der Winterzeit (in der Regel ab 15. Oktober bis 15. April) dürfen keine Kundenstopper, Werbeflaggen usw. gestellt werden (Winterdienst). Dabei müssen die Bedingungen gemäss Reglement über temporäre Strassenreklamen in der Gemeinde Wahl ZH zwingend eingehalten werden.

Öffentliche Plakatstellen
Strassenreklamen an den öffentlichen Plakatstellen (bei der Post und beim Bahnhof) benötigen keine individuelle Bewilligung der Gemeinde Wald ZH. Die Bedingungen für temporäre Strassenreklamen an öffentlichen Plakatstellen sind im Reglement über temporäre Strassenreklamen in der Gemeinde Wald ZH geregelt.

Strassenreklamen auf private Standorte mit eigenen Ständer
Strassenreklamen auf private Standorte mit eigenen Ständer Grund benötigen keine individuelle Bewilligung der Gemeinde Wald ZH. Mit der Zustimmung des Grundeigentümers kann auf privatem Grund temporäre Reklame angebracht werden. Dabei sind allerdings die baurechtlichen und strassenverkehrsrechtlichen Bedingungen zu beachten.

Kandelaberwerbung
Das Plakatieren an den Kandelabern ist gemäss Reglement in Wald ZH nicht erlaubt. Zirkusanbieter und Schleifservice sind an Gemeindestrassen ausgenommen.

Preis

50.00 pro Gesuch (Walder Vereine und Parteien gebührenfrei)

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