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Ausweisung von Mietern

Ausweisung von Mietern

Verlässt ein Mieter ein Mietobjekt nicht freiwillig, kann der Vermieter ihn gerichtlich ausweisen lassen. Das Ausweisungsbegehren kann beim Einzelgericht im summarischen Verfahren oder bei der Schlichtungsbehörde gestellt werden. Mit dem Vollzug wird das zuständige Gemeindeammannamt beauftragt.

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