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Zahlungsabkommen / Stundungsgesuch

Definitive Rechnungen sind grundsätzlich innert 30 Tagen zahlbar. Nun gibt es immer wieder mal Ausnahmesituationen, welche dazu führen, dass die momentane Liquidität nicht ausreicht, die Steuern innert dieser Frist vollständig zu bezahlen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Stundung (Aufschub der Zahlung) oder eine Ratenzahlung mit dem Steueramt zu vereinbaren.

Bitte stellen Sie in einem solchen Fall einen schriftelichen Antrag per Brief oder E-Mail unter Angabe von Personalien, Steuerjahr, Steuerbetrag, Begründung und Abzahlungsvorschlag. Das Steueramt wird Ihren Antrag prüfen und entsprechend seinen Entscheid mitteilen.

Einmal getroffene Vereinbarungen sind unbedingt einzuhalten. Ansonsten werden die Bezugshandlungen (Mahnung, Betreibung) durch das Steueramt unverzüglich fortgesetzt und die getroffene Vereinbarung erlischt.

Falls bereits mehrere Steuerjahre ausstehend sind, wäre es von Vorteil, wenn Sie uns gleich auch das Formular "Zumutbarkeitsberechnung" mitschicken würden. Diese gibt uns Aufschluss über Ihre aktuelle finanzielle Situation oder allenfalls bereits bestehende Ratenzahlungen mit anderen Gläubigern.

 

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