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Abwasserentsorgung

Bei der Abwasserentsorgung wird zwischen privaten und öffentlichen Abwasseranlagen unterschieden:

  • Private Abwasseranlagen

Von Privaten erstellte Hausinstallationen und Abwasserleitungen, sowie zusätzliche Bauwerke wie Kontrollschächte oder Kleinkläranlagen, welche nicht durch einen Beschluss des Gemeinderates ins öffentliche Abwassernetz übernommen wurden, gelten als private Abwasseranlagen. Die Schnittstelle ist meistens ein Übergabeschacht. Das Verändern oder Erstellen von privaten Abwasseranlagen ist bewilligungs- und abnahmepflichtig. Für den Unterhalt von privaten Abwasseranlagen ist der Besitzer selbst verantwortlich und auch haftbar. Bei Problemen ist eine private Kanalreinigungs- oder Sanitärfirma beizuziehen - die Gemeinde bietet keinen Dienst zur Entstopfung und Kanalreinigung an.

  • Öffentliche Abwasseranlagen

Durch die Gemeinde erstellte oder mit Beschluss des Gemeinderates übernommene Bauwerke sind öffentliche Abwasseranlagen. Das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben gelangt über die Haupt-, Neben- und Sanierungsleitungen (Kanalisationsnetz) zum Klärwerk Wald (Kläranlage, ARA, Abwasserreinigungsanlage) wo es gereinigt wird.  Dieses Leitungsnetz weist eine Länge von ca. 59 km auf und benötigt über 1000 Bauwerke, wie Pumpwerke, Rückhaltebecken, Spezial- und Kontrollschächte.

Der Wiederbeschaffungswert der öffentlichen Abwasseranlagen beträgt etwa 150 Mio. Franken. Der Bau und die Instandhaltung dieser Anlagen werden über die Anschluss- und Abwassergebühren finanziert.

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