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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Personen, die mit ihren Renten der AHV oder IV und allfälligen weiteren Einkünften nicht genügend Geld für die Finanzierung des Lebensunterhaltes haben, können unter Umständen einen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV haben.

Das Gesuch wird gestellt, indem das Gesuchsformular vollständig ausgefüllt und unter Beilage aller notwendigen Unterlagen eingereicht wird. Anschliessend werden die notwendigen Abklärungen getroffen und berechnet, ob aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation ein Anspruch auf Zusatzleistungen besteht.

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