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Bestattungsamt

Das Bestattungsamt unterstützt die Hinterbliebenen bei Todesfällen und trifft die Vorbereitungen für eine Erdbestattung oder Kremation. Es koordiniert die Beisetzung mit den Kirchenbehörden und unterstützt die Angehörigen auch in anderen Belangen.

Todesfall
Todesfälle sind dem Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde des Verstorbenen innert 2 Tagen zu melden. Die Meldung erfolgt persönlich durch die Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte).

Bitte unbedingt vorher anrufen und einen Termin für das Bestattungsgespräch vereinbaren.

Für verstorbene Schweizer Bürger sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- ärztliche Todesbescheinigung (sofern zu Hause verstorben)
- Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
- Familienbüchlein/Familienausweis (sofern vorhanden)

Für verstorbene ausländische Staatsangehörige folgende Unterlagen mitzubringen:

- ärztliche Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben)
- Reisepass (bei verheirateten Personen auch vom Ehepartner)
- Ausländerausweis (bei verheirateten Personen auch vom Ehepartner)
- Geburtsschein (bei verheirateten Personen auch vom Ehepartner)
- Eheschein (bei verheirateten Personen)

Bestattung
Bei der Vorsprache auf dem Bestattungsamt Wald werden verbindlich festgelegt:

- Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
- Überführung (Transport zum Friedhof Wald oder zum Krematorium)
- Termin der Beisetzung und der Abdankung (in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt)
- Grabstätte (Urnengrab, Erdgrab, Gemeinschaftsgrab, Urnennische, Urne an Angehörige
- Kontaktadresse

Kontakt

Bestattungsamt
Bahnhofstrasse 6
Postfach
8636 Wald ZH
Tel. 055 256 51 60
Fax 055 256 51 12
bestattungsamt@wald-zh.ch

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