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Häufige Fragen (FAQ)

Andere

Ein amtlicher Befund hält den tatsächlichen Zustand einer Sache fest. Dabei wird alles protokolliert, was mit den Sinnen wahrgenommen werden kann, wobei die Schlussfolgerungen zu den Feststellungen grundsätzlich weggelassen werden und besondere (wissenschaftliche, technische) Fachkenntnisse nicht nötig sind.

Es werden keine Offerten erstellt.

Achten Sie auf Blaualgen

Blaualgen kommen natürlicherweise in allen Gewässern vor. Sie können giftige Stoffe abgeben.

Wir empfehlen für Menschen und Hunde:

+ Nur in klarem Wasser schwimmen und baden
+ Hunde nur klares Wasser trinken lassen
– Meiden Sie:
– Ansammlungen von Algen
– trübes und verfärbtes Wasser
– Stellen, wo sich Flocken, Schlieren oder ein schmieriger Film auf dem Wasser bilden

Mehr Informationen und Bilder von Blaualgen:
zh.ch/blaualgen

Plakat mit Empfehlungen zu Blaualgen
Chilbi, Frühjahrs- und Herbstmarkt sind seit Jahrzehnten traditionelle Anlässe im Dorfzentrum von Wald. Organisiert werden die Markttage von Mathias Schaufelberger, Verwalter der Wasserversorgungsgenossenschaft Wald (Tel. 055 246 15 65 / info@wvgw.ch).
Mathias Schaufelberger
Die Gemeinde Wald bietet eine Kompostberatung an:
Heidi Diethelm, Tel. 055 246 18 19
Paul Dütschler, Tel. 055 246 33 67
Die Swisscom wird ab 2018 die ersten Regionen umstellen und das analoge Signal abstellen.

Die aktuellsten Informationen finden Sie auf www.swisscom.ch/ip

Gratisnummer für Einwohner/innen 0800 800 800

Gratisnummer für KMU 0800 055 055

Informieren Sie die für Sie zuständige Wasserversorgung.

Ausweise

Melden Sie sich bei der zuständigen Person für ein Erstgespräch. Sie werden informiert, wie das Verfahren abläuft und auf was Sie achten müssen.
Sind die grundlegenden Voraussetzungen gegeben, dann werden Ihnen in der Präsidialabteilung die nötigen Unterlagen ausgehändigt.

Bauen und Planen

Für Auskünfte über Eigentümer melden Sie sich bei der Bauabteilung Wald oder dem Notariat und Grundbuchamt Wald.
Bauabteilung
Eine Liste mit freien Bauparzellen führt die Gemeinde nicht. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie im GIS Wald oder über Immobilienplattformen nach freiem Bauland suchen. Für Fragen oder Hilfe bei der Suche, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauabteilung gerne zur Verfügung.
 
Bauabteilung
Die Gemeinde Wald zahlt keine Beiträge für Energetische Sanierungen aus. Jedoch werden durch die EW Wald AG respektive durch das Gebäudeprogramm jenach Sanierung Förderbeiträge ausbezahlt .
Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Beim Notariat Wald, Gartenstrasse 1c, Wald, Tel. 055 256 50 60

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle in der Abteilung Raumentwicklung und Bau.

Viele Informationen und die Broschüre 52 Fragen und Antworten rund um das hindernisfreie Bauen finden sich auf der Webseite von Eric Bertels.

 

  • Neubauten (ab 6 m² Bodenfläche und 2.5 m Höhe)
  • Um- und Erweiterungsbauten (Beseitegen von Trennwänden zwischen Wohnräumen ist nicht Bewilligungspflcihtig)       
  • Nutzungsänderungen von baurechtlicher Bedeutung
  • Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen
  • Wesentliche Geländeänderungen
  • Mauern, geschlossene Einfriedungen (ab 0,8 m Höhe)
  • Fahrzeugabstellplätze, Werk- und Lagerplätze
  • Reklameanlagen
  • Aussenantennen
  • Unterteilung von Grundstücken
Bauabteilung

Betreibungen

Eine Betreibungsauskunft kann aus Datenschutzgründen nicht telefonisch erteilt werden, weil die Berechtigung an der Auskunft nicht überprüft werden kann. Vielmehr muss der Betreibungsauszug persönlich oder mittels schriftlichem Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt ihres Wohnortes angefordert werden. Die Auskunft ist kostenpflichtig. Die Kosten für einen Auszug belaufen sich auf Fr. 17.00. Im Regelfall muss dieser persönlich beim Betreibungsamt abgeholt werden. Diverse Ämter bieten aber auch eine postalische Zustellung an, wobei hierbei noch weitere Kosten anfallen.

Handelt es sich um einen Betreibungsauszug einer anderen Person, so muss ein Einsichtsinteresse geltend gemacht werden. Ein solches ist insbesondere gegeben, wenn jemand die Kreditwürdigkeit von Vertragspartnern abklären will. Der Interessennachweis ist durch Verträge, Offerten, Bestellscheine und dergleichen zu erbringen.

Für die Erlangung des eigenen Betreibungsauszugs genügt der Nachweis der Identität. Der Auszug kann persönlich beim Amt oder schriftlich unter Beilage einer Kopie der Identitätskarte oder des Reisepasses bezogen werden. Ebenfalls möglich ist es, dass ein Dritter den Betreibungsauszug mit einer schriftlichen Vollmacht beim Betreibungsamt bezieht.

Der Betreibungsauszug ist eine Momentaufnahme, das heisst er ist grundsätzlich nur im Moment der Ausstellung gültig. In der Praxis wird der Auszug erfahrungsgemäss bis zwei Monate nach der Ausstellung akzeptiert.

Er umfasst alle nicht gelöschten Einträge der vergangenen fünf Jahre und alle offenen Verlustscheine. Die Praxis wurde eidgenössisch vereinheitlicht und ist in allen Kantonen gleich. Der Zeitraum umfasst immer die vergangenen 5 Jahre.

Da Betreibungsämter lokal oder bezirksweise organisiert sind, gibt ein Auszug aus dem Betreibungsregister nur Auskunft über jene Betreibungen, die auf dem Betreibungsamt des betreffenden Wohnorts eingeleitet wurden. Hat jemand innerhalb der letzten fünf Jahre den Wohnort gewechselt, so müssen auf zwei oder mehreren Betreibungsämtern Auskünfte verlangt werden.

Die Gebühr für den Erlass, die doppelte Ausfertigung, die Eintragung und die Zustellung des Zahlungsbefehls bemisst sich nach der Höhe der Forderung und beträgt inkl. Auslagen des ersten Zustellungsversuchs:

Forderung bis Fr. 100.–

Fr.   20.30

Forderung über Fr. 100.– bis Fr. 500.–

Fr.   33.30

Forderung über Fr. 500.– bis Fr. 1'000.–

Fr.   53.30

Forderung über Fr. 1'000.– bis Fr. 10'000.–

Fr.   73.30

Forderung über Fr. 10'000.– bis Fr. 100'000.–

Fr. 103.30

Forderung über Fr. 100'000.– bis Fr. 1'000'000.–      

Fr. 203.30

Forderung über Fr. 1'000'000.–

Fr. 413.30


Die Kosten sind vom Gläubiger vorzuschiessen. Ohne Vorschussleistung ist das Betreibungsamt berechtigt, unter Anzeige an den Gläubiger die verlangte Betreibungshandlung einstweilen zu unterlassen. Die übrigen Betreibungskosten (dazu zählen auch die Kosten für das Rechtsöffnungsverfahren, nicht aber die Kosten für die zivilrechtliche Beseitigung des Rechtsvorschlags) werden vom Betreibungsamt jeweils automatisch zur Forderung des Gläubigers dazugerechnet.

Fehlt eine Urkunde so ist der Forderungsgrund mit genauen Hinweisen auf den Rechtsgrund (Kauf, Darlehen, Miete, Lohnguthaben usw.) anzugeben. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet den Titel einer fälligen Forderung anzugeben. Als Forderungsurkunde gilt jedes Dokument, aus dem die Verpflichtung des Schuldners hervorgeht. Das Dokument sollte nicht zusammen mit dem Betreibungsbegehren eingereicht werden. Es wird allenfalls später zur Beweisführung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung benötigt. Das Datum der Forderung ist dasjenige der Entstehung, nicht der Fälligkeit.

Frühestens 20 Tage, spätestens ein Jahr, sofern kein Rechtsvorschlag erhoben oder dieser rechtsgültig beseitigt wurde, nach Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 69 SchKG) kann die Fortsetzung der Betreibung mit dem Fortsetzungsbegehren beantragt werden (Art. 88 SchKG).

Ja, denn gemäss Art. 8a Abs. 3 lit. C des SchKG erhalten Dritte in einer Betreibungsauskunft keine Kenntnis mehr von Betreibungen, die der Gläubiger zurückgezogen hat. Sämtliche Betreibungen können, unabhängig vom Stand des Verfahrens, jederzeit zurückgezogen werden.

Das Betreibungsamt handelt streng nach dem SchKG. Zahlungsaufschub oder Raten können daher nur mit dem Gläubiger vereinbart werden. Ist eine solche Vereinbarung getroffen, nimmt der Gläubiger Kontakt mit dem Betreibungsamt auf.

Feuerschutz und Feuerwehr

Alarmieren, retten (Telefon 118), löschen

  1. Alarmieren
    • Alarmieren Sie die Feuerwehr: Telefon 118.
    • Warnen Sie gefährdete Personen.
  2. Retten
    • Retten Sie Menschen und Tiere aus dem brennenden Raum.
    • Schliessen Sie Fenster und Türen und verlassen Sie die Brandstelle über die Fluchtwege.
    • Bei verrauchten Treppenhäusern: Bleiben Sie in der Wohnung und warten Sie am Fenster auf die Feuerwehr.
  3. Löschen
    • Bekämpfen Sie den Brand mit geeigneten Mitteln (Handfeuerlöscher, Löschdecke etc.)
    • Weisen Sie die eintreffende Feuerwehr ein.

https://www.ch.ch/de/brand/

Merkblatt Es brennt - was tun?
Feuerwehr Wald ZH

Freizeit

Der Veranstaltungskalender «Agenda» der Gemeindewebseite steht für Anlässe zur Verfügung, die für eine nicht bestimmte, breite Öffentlichkeit gedacht sind, primär kulturellen Charakter haben und in der Regel kostenlos sind (Ausnahmen: Konzerte, Theateraufführungen und Darbietungen von professionellen Künstlern).

Nicht publiziert werden Veranstaltungen, Kurse und dergleichen, die einen kommerziellen Zweck verfolgen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein Hobby oder eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.

Präsidiales
Choli-Hütte
Hüttenverwalter: Harald Wettstein, Brüglenweg 7, 8636 Wald ZH, Tel. 055 246 41 43, choli@vefoe.ch, www.choli-wald.ch.

Pfadiheim Hischwil
Alle Informationen unter www.hischwil.ch
 
Höhle Brandenfels, auch Mondmilchgubel genannt
Die Höhle bietet eine Feuerstelle und eine Übernachtungsmöglichkeit für mehrere Personen. Sie kann nicht im Voraus reserviert werden und sie wird auch nicht von einer bestimmten Person oder Stelle betreut. 
 
Höhle und Wasserfall Wissengubel (Gemeinde Hinwil)
Die Höhle bietet eine Feuerstelle und befindet sich auf Gemeindegebiet von Hinwil. Eine Reservation ist nicht möglich. Auch hier gibt es keine Betreuungsperson.

Hier eine unvollständige Liste von bekannten Lokalen, die für verschiedene Zwecke gemietet werden können. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den einzelnen Angeboten über die Mietbedingungen. 

Was

Räume

Anzahl Plätze

Geeignet für

Kontakt

Telefon

Gemeindezentrum Windegg

3

Keine Angabe

Essen, Feste, Versammlungen

regula.zurbuchen@zh.ref.ch

055 246 51 15

Hotel Bleichi

2

Bis 50

Seminare, Schulungen

beiz@bleiche.ch

055 246 70 20

Kath. Kirche

4

Bis 100

Anlässe, Essen, Feste

sekretariat@pfarrei-wald.ch

055 266 22 30

Rest. Buurestube

1

Ca. 80

Anlässe, Essen, Feste

B. + W. Dietrich

055 246 41 18

Schwertsaal

2 mit Bühne

Bis 300

Anlässe, Essen, Feste

liegenschaften@wald-zh.ch

055 256 52 99

Stiftung WABE

3

Bis 50

Essen, Feste, Sitzungen, Versammlungen, Schulung

Hw-tl@wabe-wald.ch

055 256 17 07

Rest. Hiltisberg

1 mit Bühne

Bis 30

Feste, Musik

Bitte telefonisch kontaktieren

055 246 67 07

PanoNordicHouse

2

Bis 70

Essen, Sitzungen, Versammlungen

rvonag@bluewin.ch

079 675 01 35

Bieten Sie ebenfalls einen oder mehrere Räume an, die für solche Anlässe gemietet werden können? Gerne nehmen wir Ihre Angaben unter webmaster@wald-zh.ch entgegen und ergänzen die Liste. Es können keine Auskünfte zu den einzelnen Lokalen erteilt werden.

Geld

Ab 2021 ist das Steueramt nicht mehr zuständig für die Prämienverbilligung.
Bitte informieren Sie sich direkt auf der Homepage der SVA Zürich unter www.svazurich.ch/ipv oder unter Tel. 044 448 53 75.

Gesundheit

Liste der Verkaufsstellen:
  • Gemeindehaus, Einwohnerkontrolle
  • Hauptsammelstelle Rütistrasse
  • Migros
  • Coop
  • Einige Detailhandelsgeschäfte
  • Landi
  • Poststelle

Im Todesfall

Die Gemeinde Wald ZH führt keine Liste mit sämtlichen Ritualgestalter-/innen und Trauerredner/-innen.

Die Stadt Zürich und Wetzikon führen auf ihrer Homepage eine entsprechende Liste, die Ihnen vielleicht weiterhelfen kann.

Internetauftritt

Kinder

Rund um Tiere

Walter Ebnöther, Oberholz, Tel. 079 416 10 63
Robert Müdespacher, uf Rüti 2, Tel. 055 246 37 54

In der Gemeinde Wald sind für die Amtsdauer 2018-2022 Ernst Kocher als Schiedsrichter und Albert Hess als Schiedsrichter-Stv. ernannt worden.

Steuern

Bis spätestens 31. März 2018. Sie können die Frist jedoch selber verlängern.
E-Mail Steueramt
Nein. Es gibt nur eine Kurzfassung der Wegleitung zur Steuererklärung in englischer Sprache.

Wegleitung Englisch
E-Mail Steueramt
Antworten zu den häufigsten Fragen zur Steuererklärungs-Software finden Sie hier:
Steuererklärung-Software
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E-Mail Steueramt
Der gesamte Gewinn muss im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis bei der Kolone 'Bruttoertrag' deklariert werden. Wenn auf dem Gewinn Verrechnungssteuer abgezogen wurde auf der Seite 'A'; wenn keine Verrechnungssteuer abgezogen wurde auf der Seite 'B'.

Der Lottogewinn wird zu 100% als Einkommen versteuert. Wenn Verrechnungssteuer abgezogen worden ist, wird dieser Betrag ab Steuerperiode 2017 der Steuerrechnung des entsprechenden Jahres gutgeschrieben.
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E-Mail Steueramt
  • Unterschriebene PC-Steuerformulare (inkl. Wertschriftenverzeichnis)
in der vorbeschrifteten Originalsteuererklärung


  • Sämtliche Bescheinigungen gemäss Beilagenverzeichnis
E-Mail Steueramt
Nein.
Die Einsprache muss schriftlich, mit eigenhändiger Originalunterschrift erfolgen.
Eine Einsprache per Fax ist auch nicht gültlig.
(gem. Verwaltungsgerichtsentscheid vom 25.10.2006.)
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E-Mail Steueramt
Die provisorische Steuerrechnung erhalten Sie jeweils spätestens Ende Mai.
Falls Sie es wünschen, können Sie bereits ab Januar mit Einzahlungen beginnen (jedoch nicht früher). Diese Zahlungen werden dann bei der provisorischen Rechnung berücksichtigt.

Falls Sie Einzahlungsscheine wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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E-Mail Steueramt
Die Verrechnungssteuer kann mittels ergänzender Veranlagung zur Quellensteuer zurückgefordert werden. Die entsprechenden Formulare können beim Gemeindesteueramt verlangt werden.
E-Mail Steueramt
Stellen Sie alle Belege zusammen, woraus laufende Erträge (Einkommen) und Kontostände (Vermögen), jeweils für ein ganzes Jahr hervorgehen. Schreiben Sie einen Brief ans Kantonale Steueramt, worin Sie Ihr bisher unversteuertes Vermögen melden und legen Sie die Belege bei. Die Postadresse lautet:

Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Spezialdienste, Bändliweg 21 Postfach, 8090 Zürich

Wenn das unversteuerte Vermögen im Zeitpunkt Ihres Schreibens dem Steueramt noch nicht bekannt ist und auch keine Untersuchungshandlungen in dieser Sache laufen, so wird Ihr Schreiben als Selbstanzeige behandelt. In diesem Fall beträgt die Busse lediglich 1/5 der hinterzogenen Steuern. Dies gegenüber einer Busse von 1/3 bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuern im Normalfall.

Auf den 1. Januar 2010 trat in der Schweiz eine sogenannte 'kleine Steueramnestie' in Kraft, welche zwei wesentliche Neuheiten brachte:
  • Wenn eine steuerpflichtige Person zum ersten Mal eine Steuerhinterziehung selbst anzeigt, wird auf eine Bestrafung verzichtet. Nachsteuern und Zinsen bleiben jedoch geschuldet.
  • Wenn Erben melden, dass ein Verstorbener nicht alle Steuerfaktoren korrekt deklariert hat, erfolgt die Nachbesteuerung dieser Werte nur für die drei letzten Jahre vor dem Tod, statt wie bisher für zehn Jahre.
Bitte stellen Sie dem Steueramt Wald ZH auch eine Kopie der Selbstanzeige zu, oder legen Sie eine Kopie Ihres Schreibens der Steuererklärung bei.
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E-Mail Steueramt
Nein.
Für die Mitarbeitenden der Steuerabteilung ist es hilfreich, wenn in der Steuererklärung unter der Rubrik «sonstige Einnahmen» der Texthinweis (ohne Angabe eines Betrages) steht, dass entweder Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezogen wurde. So erübrigt sich die Frage, wie eine Person ihren Lebensunterhalt bestreiten konnte.
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E-Mail Steueramt
Sie erhalten die provisorische Rechnung 2018 nachdem wir Ihre Steuererklärung 2017 bearbeitet haben; jedoch spätestens Anfang Juni 2018.
Wenn Sie die Steuererklärung 2017 bis Mitte März 2018 einreichen, wird die provisorische Rechnung 2018 aufgrund der Faktoren der Steuererklärung 2017 erstellt.
Wenn Sie die Steuererklärung 2017 später einreichen, werden für die provisorische Rechnung 2018 die Faktoren gemäss Steuererklärung 2016 verwendet.
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E-Mail Steueramt
Seit Einführung des neuen Steuergesetzes 1999 gilt ein neues Zinssystem: Alle Zahlungen, die Sie bis zum 30. September der entsprechenden Steuerperiode leisten, werden zu ihren Gunsten verzinst.
Bei Überweisungen, die nach dem 30. September bei uns eintreffen, wird Zins belastet.
Durch diese konsequente Verzinsung ist der Skonto hinfällig geworden.
Der Zinssatz beträgt ab Kalenderjahr 2016 0,5%.
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E-Mail Steueramt
Mit den Zahlen dieser Steuererklärung wird eine definitive Schlussrechnung für die Steuern 2017 erstellt, gleichzeitig werden sie für einen provisorischen Bezug für die Steuern 2018 verwendet.
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E-Mail Steueramt
Grundsätzlich ist die Steuererklärung von der steuerpflichtigen Person persönlich zu unterzeichnen.

In der Praxis wird die Unterschrift des Vertreters bei Verhinderung der steuerpflichtigen Person wegen schwerer Krankheit oder Landesabwesenheit anerkannt.
Von einer Beanstandung der Unterschrift wird auch abgesehen, wenn das hohe Alter der steuerpflichtigen Person oder enge verwandtschaftliche Beziehungen zum Vertreter das Vertretungsverhältnis als natürlich erscheinen lassen.(vgl. Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz; §133, N 25)
  • Vollmacht
Fehlt es an einer schriftlichen Vollmacht, so darf ein Vertretungsverhältnis nur dann angenommen werden, wenn sich aus den Umständen eine eindeutige Willensäusserung der steuerpflichtigen Person auf Bevollmächtigung eines Dritten ergibt. (vgl. Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz; § 127, N 9)
Kann die Behörde aus den Umständen auf ein Vertretungsverhältnis schliessen, darf sie sich auf dessen Bestehen verlassen, muss es aber nicht. Sie ist demnach berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine schriftliche Vollmacht zu verlangen. (vgl. Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz, §127, N10)
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E-Mail Steueramt
Melden Sie sich ca. 4 Wochen vor Ihrer Abreise bei uns. Wir werden Sie dann über den genauen Ablauf informieren.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen gleich mit:
  • Bescheinigungen über Auszahlungen von Vorsorgeleistungen
  • eine Vertreteradresse in der Schweiz
E-Mail Steueramt
Beide Ehegatten sind rückwirkend auf den 01.01. des Trennungsjahres als Einzelperson steuerpflichtig.

Falls bereits eine gemeinsame provisorische Rechnung besteht, gilt diese nur noch für den Ehemann. Die Ehefrau erhält eine eigene Rechnung, welche auf einer Schätzung beruht. Es können aber auch genauere Angaben über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse gemacht werden.

Sämtliche Zahlungen, die vor der Trennung an die gemeinsame Rechnung geleistet wurden, werden gemäss § 180 STG beiden Ehegatten je zur Hälfte gutgeschrieben. Das gleiche gilt auch für umgebuchte Steuerguthaben aus früheren Schlussrechnungen, die noch die gemeinsame Steuerpflicht betrafen. Falls eine andere Aufteilung gewünscht wird, muss eine schriftliche Mitteilung, von beiden Ehegatten unterschrieben, erfolgen.

Für ab Jahr 2007 registrierte Partnerschaften ist das Vorgehen genau gleich.
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E-Mail Steueramt
Grundsätzlich sind Sie in der Gemeinde Wald ZH steuerpflichtig, wenn Sie:
  • volljährig sind und Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Wald ZH haben
  • im Verlauf des Kalenderjahres von einem anderen Kanton oder vom Ausland in die Gemeinde Wald ZH gezogen sind und am 31. Dezember immer noch hier Wohnsitz haben
  • in der Gemeinde Wald ZH eine Liegenschaft besitzen oder an einer Liegenschaft beteiligt sind
  • in der Gemeinde Wald ZH ein Geschäft betreiben
E-Mail Steueramt
Im System, der Gegenwartsbemessung (seit 1999) wird die Steuer für das laufende Jahr schon in diesem Jahr erhoben. Die Veranlagung kann jedoch erst im folgenden Jahr definitiv vorgenommen werden, wenn die Steuererklärung für das Jahr 2018 eingereicht wird.

Die Rechnung für das Jahr 2018 ist daher nur vorläufig. Je nachdem ob sich das Einkommen/Vermögen entgegen der provisorischen Faktoren erhöht oder vermindert hat, erfolgt bei der definitiven Rechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift.
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E-Mail Steueramt
Vereinbaren Sie mit uns eine Zahlungsabmachung.
Bitte beachten Sie aber, dass bei Ratenzahlungen und Stundungen die Zinsen zu Lasten des/der Steuerpflichtigen weiterlaufen.
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E-Mail Steueramt
Am besten melden Sie es Anfang Jahr telefonisch, persönlich oder schriftlich. Dann erstellen wir Ihre provisorische Steuerrechnung aufgrund Ihres mutmasslichen Einkommens 2018.
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E-Mail Steueramt
Dafür gibt es ein spezielles Formular (Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen), welches beim Gemeindesteueramt bezogen werden kann und bei der Abteilung für Inventarkontrolle einzureichen ist.
Hier können Sie das Formular auch ausdrucken:
Formulare für die Steuererklärung

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E-Mail Steueramt
Es muss eine Steuererklärung mit sämtlichen Einkünften eingereicht werden. Also auch jene Einkünfte vom Ausland. Legen Sie der Steuererklärung einen Nachweis über die bezahlten Quellensteuern bei.
Die genaue Prüfung erfolgt dann durch das Steueramt.
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E-Mail Steueramt
Wir benötigen von Ihnen ein schriftliches Gesuch.
Gesuch um Sperrung der Daten des Steuerregisters

Wenn von Dritten ein Steuerausweis von Ihnen beantragt wird, muss vom Gesuchsteller folgendes Formular ausgefüllt werden:
Gesuch um Ausstellung eines Steuerausweises bei Datensperre
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E-Mail Steueramt
Sie sind für das ganze Jahr am neuen Wohnort steuerpflichtig. Die Änderung erfolgte per 1.1.2018. Allfällig bereits eingezahlte Steuern 2018 werden wir Ihnen zurück erstatten.
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E-Mail Steueramt
Sie sind für das ganze Jahr am neuen Wohnort steuerpflichtig. Allfällig bereits eingezahlte Steuern 2018 werden wir Ihnen zurück erstatten.
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E-Mail Steueramt
Ja, seit dem 1. Januar 2014, haben die Ehegatten bereits im Heiratsjahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.
Das heisst, die Ehegatten werden neu bereits im Jahr der Heirat rückwirkend für die ganze Steuerperiode gemeinsam besteuert. Sie erhalten automatisch eine neue, gemeinsame Zahlungsempfehlung.
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E-Mail Steueramt
Sie können die CD-ROM gratis (solange Vorrat) beim Gemeindesteueramt oder bei der KDMZ, Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale Zürich, gegen Vergütung der Versandkosten von CHF 6 beziehen.
Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale Zürich, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich
Tel.: 043 259 99 99, Fax: 043 259 99 98, E-Mail: info@kdmz.zh.ch,
Online-Shop

Es steht Ihnen auch gratis ein Download-Programm zur Verfügung, welches Sie bequem zu Hause installieren können:
Download-Version
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E-Mail Steueramt
Am 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) in Kraft getreten. Im Rahmen des AIA wird sowowhl für natürliche Personen als auch für juristische Personen (SIN; englischer Begriff: TIN - Tax Identification Number) benötigt.
Für natürliche Personen und juristische Personen gelten seperate Steueridentifikationsnummern:
  • die AHV-Versichertennummer für in der Schweiz ansässige natürliche Personen;
  • die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für in der Schweiz ansässige juristische Personen.

Die eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) und die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) haben diesbezüglich ein Informationsschreiben herausgegeben.
E-Mail Steueramt

Ein Antrag für ein Zahlungsabkommen oder eine Stundung kann online eingereicht werden. Auch ein Antrag für eine korrigierte provisorische Rechnung, oder eine Adressänderung sowie sonstige Mitteilungen können online veranlasst werden:
Bundessteuer
Telefonische Auskunft erhalten Sie unter 043 259 59 59
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E-Mail Steueramt
Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 11.7.2007 und 9.11.2011 (ZStB Nr. 33/403) folgende Zinsen festgelegt:
  • 0.5% Vergütungs- und Ausgleichszins (ab Kalenderjahr 2012 bis 2015 = 1.5 %)
  • 4.5% Verzugszinsen für nicht bezahlte, definitive Steuerrechnungen (ab dem 30. Tag nach Erhalt der Schlussrechnung)
Die Steuern 2018 sind am 30. September 2018 fällig. Zahlungen bis zur Fälligkeit werden zur Ihren Gunsten, Steuernachzahlungen zu Ihren Lasten verzinst (siehe Beilage zur provisorischen Zahlungseinladung). Steuerguthaben werden bis zur Auszahlung zu Ihren Gunsten verzinst.
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Umwelt und Ökologie

Werner Hanhart, Tel. 055 246 43 38
Kontaktieren Sie bitte unverzüglich das Ressort Infrastruktur der Gemeinde Wald, Tel. 055 256 52 88, damit ein Mitarbeiter sich vor Ort ein Bild machen, allenfalls Messungen vornehmen und die weiteren Schritte veranlassen kann.
Ressort Infrastruktur

Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten.

Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch (Rauch = Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den Monaten März bis Oktober zugelassen. Diese Feuer sind aber meist unnötig, und ihre Emissionen belasten Mensch und Umwelt.

Von November bis Februar ist die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Kanton Zürich verboten, mit Ausnahme von Grillfeuern und Brauchtumsfeuern.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

Verbindungen / Öffentlicher Verkehr

Wohnen

Nein. Der Vermieter darf nicht zur Selbsthilfe greifen. Geben Sie die Wohnung nicht zurück, muss er Sie gerichtlich ausweisen lassen. Kommen Sie dem Räumungs- bzw. Ausweisungsbefehl nicht nach, werden Sie im Kanton Zürich durch das Gemeinde-/Stadtammannamt, gegebenfalls unter Beizug der Polizei, aus der Wohnung ausgewiesen. Es lohnt sich deshalb nicht, sich über den Kündigungstermin in der Wohnung aufzuhalten. Sie müssten auch mit erheblichen Kosten rechnen: für das Ausweisungsverfahren, die Räumungs-, Entsorgungs- und/oder Lagerungskosten und den Schadenersatz des Vermieters, der auch allfällige Kosten des Nachmieters aufgrund eines späteren Einzugs umfasst.

Das Immobilienportal ist mit dem Anbieter Immoscout24 verbunden und filtert die Inserate auf dem Gemeindegebiet von Wald ZH und Laupen ZH. Wenn Sie auf ImmoScout24 ein Inserat schalten, erscheint dieses (mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung) automatisch auf der Webseite von Wald.
Johannes Haller

Zivilschutz, Militär

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