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Informationen aus dem Gemeinderat vom 15. Mai 2018

15. Mai 2018

Am 19. Juni 2018 ist Gemeindeversammlung

Neben der Abnahme der Jahresrechnung 2017 und sieben Einbürgerungsgesuchen weist die Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2018 zwei Sachgeschäfte auf.

Harmonisiertes Rechnungsmodell HRM2; Aufwertung Verwaltungsvermögen per 1.1.2019

Mit dem neuen Gemeindegesetz werden unter anderem die Rechnungslegungsvorschriften an schweizweit geltende Standards für öffentliche Gemeinwesen angepasst und vermehrt auf eine
betriebswirtschaftliche Sicht ausgerichtet. Die neue Rechnungslegung HRM2 ist erstmals für das Budget und die Jahresrechnung 2019 anwendbar. Die Abschreibungsmethode gehört zu den
wesentlichen Änderungen: Das Verwaltungsvermögen wird nicht mehr degressiv sondern linear nach Nutzungsdauer abgeschrieben.

Für die Eingangsbilanz 2019 sind das Finanzvermögen, die Rückstellungen und die Rechnungs-abgrenzungen zwingend neu zu bewerten. Beim Verwaltungsvermögen lässt das Gemeindegesetz den Gemeinden die Wahl, ob eine Aufwertung (Restatement) vorgenommen oder darauf verzichtet wird. Der entsprechende Entscheid ist dem Budgetorgan, also der Gemeindeversammlung, überlassen.

Als Entscheidungsgrundlage sind bei allen Investitionen ab 1986 die Restbuchwerte und die
Restnutzungsdauern ermittelt und in der Folge neu bewertet worden. Jede Investition ist seit der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme nach neuem Modus rechnerisch rückwirkend linear abgeschrieben worden, als ob diese Abschreibungsvariante schon damals angewendet worden wäre. Die
Differenz zwischen dem so errechneten Wert nach HRM2 und dem Buchwert ergibt einen Aufwertungsgewinn von rund 45 Mio. Franken auf dem Verwaltungsvermögen sowie nahezu gleichbleibende Abschreibungsquoten.

In Abwägung aller Vor- und Nachteile stellt die Neubewertung des Verwaltungsvermögens den richtigen Ansatz dar. Dank stabil hohen Abschreibungsquoten garantiert die Aufwertung langfristig eine solide Finanzierung des nach wie vor grossen Investitionsvolumens sowie eine kontrollierte Nettoverschuldungsgrösse, die mit den finanzpolitischen Zielen des Gemeinderates korrespondiert.

Schulanlage Laupen; Erweiterung und Sanierung; Genehmigung Studienauftragskredit

Die Schulanlage Laupen, bestehend aus fünf Trakten, erstellt zwischen 1903 und 1992, weist einen unterschiedlichen Gebäudezustand auf. In den nächsten Jahren besteht ein grösserer Instandhaltungs- und Werterhaltungsbedarf, gleichzeitig sind verschiedene gesetzliche Auflagen – Behindertengleichstellung und Brandschutz – zu erfüllen sowie energetische Verbesserungen anzustreben.

Damit der Schülerzuwachs innerhalb der Schulkreise Laupen und Neuwies am Standort Laupen aufgefangen werden kann, ist die Schulanlage auf 10 Primarklassen zu vergrössern. Gemäss pädagogischer Strategie soll zudem der Kindergarten Neuhus in die Schulanlage Laupen integriert werden. Weiter fehlen Räume für Gruppenarbeiten, Schulsozialarbeit, Psychomotorik, Lehrpersonen sowie die nur provisorisch eingerichteten Tagesstrukturen, total Einheiten von gut 870 m2. Weiter besteht Bedarf nach mehr Trainingsflächen für die Walder Sportvereine. Die Sporthalle Elba und die Einfach-Turnhallen bei den Schulhäusern sind nahezu voll ausgelastet, weswegen auf der Schulanlage Laupen eine Doppelsporthalle in den Planungsprozess aufgenommen wird. Die zusätzlichen Schulräume sowie die Sanierung des Bestandes haben Priorität, eine Doppelsporthalle soll auch zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können.

Ein Planerwahlverfahren soll die bestmögliche Lösung für das gesamte Schulareal, mit dem geforderten Schulraum sowie einer Doppelsporthalle, aufzeigen. Die Aufgabe hat infolge zahlreicher Abhängigkeiten, des Umgangs mit dem Bestand, der Nutzungsverteilung auf mehrere Gebäude und der Anforderungen an die neuen Räumlichkeiten eine hohe Komplexität. Zur Lösungsfindung eignet sich daher der einstufige Studienauftrag mit Präqualifikation, mit einem Dialog zwischen Beurteilungsgremium und den fünf ausgewählten Teams, wovon einem Nachwuchsteam.

Einbürgerungsgesuche:

  1. ARTS «Monique» (w), geb. 1967, aus den Niederlanden

  2. BUNJAKU Naim (m), geb. 1977, aus der Republik Kosovo

  3. CAKOLLI Rafet (m), geb. 1987, aus der Republik Kosovo

  4. FREMEREY Barbara (w), geb. 1964, aus Deutschland

  5. HARLEN Lynette (w), geb. 1946, aus Neuseeland

  6. LIMANI Faik (m), geb. 1990, Noar (m), geb. 2012, und Orik (m), geb. 2017, aus Serbien

  7. SOLA Stipe (m), geb. 1990, aus Kroatien

Jahresrechnung 2017: Die Berichterstattung war Teil der Pressemitteilung vom 5. April 2018.

 

Aus dem Gemeindehaus in Kürze:

Das Jahr 2017 in Text und Bild

Der Geschäftsbericht 2017 der Gemeinde Wald ist erschienen und steht auf www.wald-zh.ch zum Herunterladen bereit oder liegt im Gemeindehaus zum Mitnehmen auf.

Aktionstag gegen Neophyten

Die Gemeinde organisiert in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzverein Wald ein Dorfspaziergang, bei dem invasive Neophyten im Siedlungsraum bekämpft werden. Bei dieser Gelegenheit wird versucht, Freiwillige als «Neophyten-Gotti oder Götti» für einen betroffenen Dorfteil zu gewinnen. Samstag, 16. Juni 2018, 09:00 bis 12:00 Uhr, Treffpunkt: Schwertplatz.

Erteilte Baubewilligung

Hirzel Generalunternehmung AG, Wetzikon; Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Terrassenhaus, Kat.-Nr. 4604, Sanatoriumstrasse 60.

Kreditbewilligung

Für die Erneuerung der Abwasserleitungen in der Heferentreppe und im Oberen Hömel sprach der Gemeinderat gebundene Kredite von 419'000 bzw. 328'000 Franken.

 

Ansprechperson bei Rückfragen: Martin Süss, Gemeindeschreiber,

Telefon 055 256 52 40, E-Mail martin.suess@wald-zh.ch

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