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Medienmitteilung Gemeinderat Wald ZH vom 1. November 2017

1. November 2017

Neuwahlen: Kandidatur oder Rücktritt?

Im nächsten Frühjahr stehen die Erneuerungswahlen der verschiedenen Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018-2022 an. Die amtierenden Behörden- und Kommissionsmitglieder wurden angefragt, ob sie sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen oder beabsichtigen, auf Ende der laufenden Amtsperiode zurückzutreten. Die Rückmeldungen zeigen folgendes Bild:

 
Gemeinderat (7 Mitglieder) 
Kocher Ernst, GemeindepräsidentWiederkandidatur
Cathrein UrsWiederkandidatur
Croci RicoWiederkandidatur
Hess AlbertWiederkandidatur
Odermatt AndreasWiederkandidatur
Peter RosariaWiederkandidatur

Schulpflege (7 Mitglieder) 
Heusser Ammann Fränzi, Schulpräsidentin und
zugleich Mitglied des Gemeinderates
Wiederkandidatur
Honegger YvonneRücktritt
Keller RalphWiederkandidatur
Scheiben BrigitteRücktritt
Schmid ChristianWiederkandidatur
Wenger HansWiederkandidatur
Züger RolfRücktritt

Rechnungsprüfungskommission (7 Mitglieder) 
Huber Daniel, PräsidentRücktritt
Frauenfelder MatthiasWiederkandidatur
Frei ThomasRücktritt
Jakob OliverRücktritt
Sager ChristianWiederkandidatur
Schoch PatrickWiederkandidatur
Stalder MarkusWiederkandidatur, zusätzliche Kandidatur als Präsident

Zeitlicher Ablauf Neuwahlen
Der 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat, die Schulpflege sowie die Rechnungsprüfungskommission findet am 22. April 2018 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 10. Juni 2018 terminiert. Die Neuwahlen werden mit der Inserierung der Wahlanordnung im «Zürcher Oberländer» vom 8. November 2017 lanciert. Ab dieser Veröffentlichung läuft eine Frist bis zum 15. Januar 2018, in der sich Stimmberechtigte melden können, die für ein vorerwähntes Amt offiziell kandidieren und auf dem Beiblatt zu den Wahlunterlagen aufgeführt werden möchten. Entsprechende Formulare für die Einreichung von Kandidaturen sind ab der Wahlausschreibung bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder stehen auf www.wald.zh.ch zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Dezember-Gemeindeversammlung

Neben dem Voranschlag 2018 sowie drei Einbürgerungsgesuchen weist die Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 12. Dezember 2017, vier Sachgeschäfte auf.

Neuerlass kommunale Gebührenverordnung

Gebühren sind öffentliche Abgaben. Sie müssen für bestimmte Leistungen der Verwaltung sowie für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Sachen bezahlt werden. Die Gebühren wurden bis anhin aufgrund des Gebührenreglements der Gemeinde Wald und der kantonalen Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden erhoben. Letztere wird per 1. Januar 2018 aufgehoben, das Gebührenreglement wurde durch den Gemeinderat erlassen. Das Legalitätsprinzip verlangt, dass die Grundlagen der Gebührenerhebung von den Stimmberechtigten in einer Verordnung festgelegt werden. Die gesetzliche Grundlage muss den Kreis der Abgabepflichtigen, den Gegenstand sowie die Bemessungsgrundlage der Abgabe festhalten. Bei Annahme der Vorlage wird der Gemeinderat darauf basierend das im Entwurf vorliegende Gebührenreglement erlassen. Das Kostendeckungsprinzip setzt den oberen Rahmen für die Gebührenbemessung; Gewinne darf die Gemeinde durch das Erheben von Gebühren nicht erwirtschaften.

Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil: Totalrevision Statuten
Das neue Gemeindegesetz zwingt die Zweckverbände, ihre Verbandsstatuten zu revidieren und auf das neue Recht anzupassen. In den vorliegenden total revidierten Verbandsstatuten des Zweck-verbandes Kindes- und Erwachsenenschutz wurden die bisherigen Kompetenzregelungen und heute gelebten Kostenverteiler übernommen und dort präzisiert, wo der Gesetzgeber dies verlangte. Im Wesentlichen betrifft dies die Stärkung der demokratischen Rechte sowie die Vermögensfähigkeit des Zweckverbandes. So sind Investitionen nicht mehr mit den Verbandsgemeinden abzurechnen, sondern beispielsweise durch Darlehen zu finanzieren. Die Bestimmungen der kantonalen Muster-Statuten für Zweckverbände wurden weitgehend übernommen.

Teilrevision Nutzungsplanung; Einzonung Erholungszone Josenberg 
Der Verkehrsverein Wald beabsichtigt, am Südhang des Josenbergs eine öffentliche Feuerstelle mit Überdachung einzurichten, die unmittelbar an eine bestehende Weidescheune angrenzt. An einer Kreuzung mehrerer Wanderwege gelegen, ist diese gut erreichbar und von weitem nicht einsehbar, trotz der direkten Lage bei einem attraktiven Aussichtspunkt mit Blick über das Zürcher Oberland. Damit das Angebot für Ausflügler, Wanderer oder Schulreisen realisiert werden kann, sind von der Gemeindeversammlung verschiedene raumplanerische Massnahmen nötig: Anpassung des kommunalen Richtplans «Öffentliche Bauten und Anlagen», der Bau- und Zonenordnung sowie des Zonenplanes. 

Kreditabrechnung Sanierung Turnhalle Burg 
Im Dezember 2013 genehmigte die Gemeinde­versammlung einen Kredit von CHF 1'293'500. Mit der vom Gemeinderat gesprochenen Projektierung von CHF 120'000 sowie gebundenen Ausgaben von CHF 662'500 totalisierte sich der Kredit für die Turnhallensanierung auf 2'076'000 Franken. Neben dem Ersatz des fäulnis- und pilzbefallenen Hallenbodens erfolgten verschiedene abnützungsbedingte Erneuerungen der inneren Oberflächen sowie der Ersatz der veralteten Hallenausstattung. Weiter wurden im Elektro-, Sanitär- und Heizungsbereich umfassende Erneuerungen realisiert. Die Bauabrechnung zeigt Ausgaben in der Höhe von CHF 2'339'661.70, womit eine Kreditüberschreitung von CHF 263'661.70, oder rund 13 %, resultiert. Die Kreditgenauigkeit war mit +/- 10 % ausgewiesen. Die Mehrkosten begründen sich hauptsächlich mit einer zusätzlichen Asbest-Sanierung, dem kompletten Ersatz des undichten Bodenaufbaus im Eingangsbereich, in den Garderoben, Duschen sowie im Geräteraum und dem Einsatz nachhaltiger Beleuchtungsmittel. 

Die Berichterstattung zum Voranschlag 2018 war bereits Teil der Pressemitteilung vom 10. Oktober 2017. Die detaillierten Anträge können auf www.wald.zh.ch/gv heruntergeladen werden.

 

Herzliche Gratulation den Jubilaren!

Ein Fixpunkt in der Agenda der Walder Seniorinnen und Senioren ist jeweils der Jubilarenanlass im Herbst.

Die Harmoniemusik Wald bot wie immer ein vielseitiges Unterhaltungskonzert. Später wurden bei Kaffee und Kuchen fleissig Neuigkeiten und alte Erinnerungen ausgetauscht. Als Schlussbukett und Zugabe trat der stimmige Jodelclub Scheidegg auf. Dem Ehepaar Rüegg-Casanova durfte zur eisernen Hochzeit und den Ehepaaren Jörger-Kägi und Keller-Sporer zur diamantenen Hochzeit je ein Blumenstrauss überreicht werden. Gratuliert wurde auch den ältesten anwesenden Jubilaren mit einem Blumenstrauss: Barbara Ziegler (96-jährig), Anni Hess-Tobler (96), Lina Pfiffner (95), Josef Zanfrini (100), Walter Roth (96), Ludwig Lacher, Jakob Kunz und Alfons Oberholzer (alle 90). Foto siehe im PDF. 

 

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