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Anpassung des Budgets 2019

23. November 2018
Auf kantonale Intervention hin ist das Budget 2019 der Gemeinde Wald ZH zu korrigieren. Die periodengerechte Abgrenzung der Steuerkraftzuschüsse aus dem kantonalen Finanzausgleich hat vollumfänglich zu erfolgen – mit Auswirkungen auf das Budgetresultat 2019. Der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2018 wird entsprechend Antrag gestellt.

Der Gemeinderat hat das Budget 2019 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2018 verabschiedet. Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage geprüft und beantragt der Gemeindeversammlung, das Budget gemäss Antrag des Gemeinderates festzusetzen.

Das neue Gemeindegesetz GG, § 119, verlangt, dass Steuerkraftzuschüsse aus dem kantonalen Finanzausgleich im Budget periodengerecht abgegrenzt werden. Da die Auslegung dieser Bestimmung fachtechnisch umstritten ist und eine im Kantonsrat hängige parlamentarische Initiative deren Aufhebung verlangt, hat der Gemeinderat – und mit ihm viele weitere Gemeindebehörden – auf eine vollumfängliche Abgrenzung im Budget 2019 verzichtet. Mit dieser buchhalterisch korrekten, sinnvollen und nachvollziehbaren Variante entsprechen die Werte in der Erfolgsrechnung den für 2019 tatsächlich zu erwartenden Beträgen, also der ebenfalls mit dem neuen Gemeindegesetz geforderten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach den tatsächlichen Verhältnissen («true and fair view-Prinzip», § 118 GG).

Der Zürcher Regierungsrat hat die Bezirksräte als Aufsichtsbehörden über die Gemeinden aufgefordert, sicherzustellen, dass die Budgets «gesetzeskonform» erstellt werden. Sollte der Budgetentwurf den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, ist dieser an der Gemeindeversammlung entsprechend anzupassen. Verletzt das von der Gemeindeversammlung verabschiedete Budget die genannte Bestimmung, behält sich der Bezirksrat vor, die Genehmigung des Budgets aufsichtsrechtlich aufzuheben und zur Neufestsetzung zurückzuweisen.

Im Budget 2019 der Gemeinde Wald ist der Ressourcenzuschuss mit CHF 22'674'000 veranschlagt. Eingestellt wurde eine Rückstellung, deren Höhe der Differenz zwischen dem im Rechnungsjahr empfangenen und dem aufgrund der Steuerkraft im Rechnungsjahr zu erwartenden Ausgleichs-betrag entspricht. Nicht berücksichtigt wurde die erfolgswirksame Auflösung der Abgrenzung zum Rechnungsjahr 2017, die damals unter dem alten Rechnungsmodell HRM1 nicht gebildet werden durfte, jetzt aber in der Eingangsbilanz 2019 aufgenommen werden muss. Dies hat folgende Auswirkungen, die mit entsprechenden Behördenanträgen der Gemeindeversammlung unterbreitet werden müssen:

 

Budgetentwurf

Budget korrigiert 

Ressourcenzuschuss 2019

21'399'401

21'399'401

Abgrenzung Ressourcenzuschuss 2021

1'274'599

1'274'599

Auflösung Abgrenzung 2017

0

-3'204'525

Ressourcenzuschuss 2019

22'674'000

19'469'475

Resultat Budget 2019

+698'500

-1'006'025

Vorfinanzierung Schulanlage Laupen – Anteil 2019

1'500'000

nicht möglich

Auch wenn das Budget neu ein Defizit vorsieht, muss der beantragte Steuerfuss von 122 % nicht geändert werden, da der zulässige Aufwandüberschuss gemäss § 92 Abs. 2 GG nicht überschritten und das Haushaltsgleichgewicht gemäss § 92 Abs. 1 GG eingehalten werden.

Als weitere Konsequenz aus der Budgetkorrektur 2019 kann die eingestellte Vorfinanzierung für das Investitionsvorhaben «Erweiterung und Sanierung der Schulanlage Laupen» von 1,5 Mio. Franken nicht vollzogen werden. Eine Einlage im einzelnen Rechnungsjahr darf nur beschlossen werden, wenn ein Ertragsüberschuss budgetiert werden kann. Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung die Streichung dieses unzulässig gewordenen Budgetpostens beantragen und das separate Grundsatzgeschäft über die Errichtung der Vorfinanzierung mittels Rückzug von der Beschlussfassung ausnehmen.